Freitag, 05. Dezember 2008
Kurze Ehe: Unterhaltsbegrenzung möglich
Wenn eine Ehe nur wenige Jahre bestanden hat, dürfen die anschließenden Unterhaltszahlungen zeitlich begrenzt werden. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hervor. Die Regelung gelte auch, wenn die Ex-Frau krank und deshalb arbeitsunfähig ist. Denn die "nacheheliche Solidarität" führe nicht zu einem zeitlich unbegrenzten Anspruch auf Krankenunterhalt, urteilten die Richter (Urteil vom 10.9.2008 Az.: 9 UF 238/08). Eine Befristung könne nur bei langer Ehedauer, beispielsweise von 20 Jahren und mehr, entfallen.
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage eines geschiedenen Ehemannes statt, der sich dagegen gewandt hatte, weiter Unterhalt zahlen zu müssen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache ließen die Richter jedoch die Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu.
Die Eheleute waren insgesamt sechs Jahre verheiratet und wurden 2003 geschieden. Der Ex-Ehemann, der in den vergangenen fünf Jahren Unterhalt zahlte, vertritt inzwischen die Meinung, dass er wegen der relativ kurzen Ehedauer nicht lebenslang zahlen müsse. Dabei sei es unerheblich, dass seine Ex-Frau krankheitsbedingt nicht mehr erwerbsfähig sei. Das OLG sah die Sache ebenso.
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