Ratgeber

Rundfunkgebühr für ArbeitsrechnerUrteil stärkt Selbstständige

12.04.2010, 17:52 Uhr

Seit die GEZ auch Gebühren für "neuartige Rundfunkgeräte" - sprich PCs - einzieht, häufen sich die Klagen. Jetzt hat das Hessische Verwaltungsgericht einem selbständigen Informatiker Recht gegeben.

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PCs im häuslichen Arbeitszimmer bleiben gebührenfrei, wenn schon für andere Geräte im Haus bezahlt wird. (Foto: picture-alliance/ dpa)

Für Computer mit Internetanschluss in einem häuslichen Arbeitszimmer werden keine gesonderten Rundfunkgebühren fällig. Wenn der Eigentümer bereits Gebühren für seine privaten Geräte bezahlt, ist der PC ein gebührenfreies Zweitgerät, heißt es in einem neuen Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH). (Az: 10 A 2910/09)

In welchen Fällen Selbstständige und Unternehmen Rundfunkgebühren für internetfähige PCs bezahlen müssen, ist heftig umstritten. Weil über das Internet auch Fernseh- und Radioprogramme empfangen werden können, sehen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Computer als "neuartige Rundfunkgeräte" an und halten die Hand auf. Dabei ist es aus Sicht der Sender noch großzügig, dass sie nur die Gebühr für Radios, und nicht die für Fernsehgeräte verlangen.

Im Streitfall forderte der Hessische Rundfunk von einem selbstständigen Informatiker 16,56 Euro pro Quartal, entsprechend den Gebühren von 2007. Der Mann hatte im Keller seines Einfamilienhauses hatte ein Arbeitszimmer mit Computer eingerichtet. Der VGH entschied nun: Der PC ist gebührenfrei. Voraussetzung dafür ist laut Rundfunkstaatsvertrag nur, dass bereits für ein anderes Gerät auf dem gleichen Grundstück gebühren gezahlt werden. Gesonderte Gebühren für gewerbliche Nutzung werden nur für normale Radios und TV-Geräten fällig. Ob ein PC überhaupt als "neuartiges Rundfunkgerät" angesehen werden kann, ließen die Kasseler Richter ausdrücklich offen.

Quelle: dpa