Ratgeber

Schlüssel abgebrochenVermieter in der Pflicht

17.05.2010, 16:15 Uhr

Der Schlüssel steckt fest, aber er bewegt sich nicht. Ein bisschen Ruckeln - und schon hat man nur noch den halben Schlüssel in der Hand. Wer zahlt jetzt?

Für einen kaputten Schlüssel muss in der Regel der Vermieter aufkommen. Bricht dem Mieter zum Beispiel der Briefkastenschlüssel ab, muss grundsätzlich der Vermieter zahlen. Will der Vermieter die Kosten dem Mieter aufbrummen, dann muss er diesem die Schuld nachweisen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Halle/Saale hervor (Az.: 93 C 4044/08).

Ein Mieter müsse zwar pfleglich mit dem Schlüssel umgehen. Einen Verstoß gegen diese Sorgfaltspflicht sahen die Richter in dem Fall aber nicht. Üblicherweise brächen Schlüssel wegen Materialermüdung ab, nicht wegen mangelnder Sorgfalt des Mieters.

Selbst wenn im Mietvertrag vereinbart ist, dass der Mieter sogenannte Bagatellreparaturen selbst übernimmt, ist er meist aus dem Schneider. "Selbst reparieren müssen Mieter in der Regel nur Gegenstände, die ihrem ständigen Zugriff unterliegen", erklärt Thomas Hannemann vom Deutschen Anwaltverein Hannemann. Dazu zählen üblicherweise Tür- und Fenstergriffe oder Rolllädengurte - nicht aber Schlüssel. "Wenn ein Vermieter das in die Liste aufnehmen will, müsste er das im Vertrag ausdrücklich tun."

Quelle: dpa