Dienstag, 24. März 2009
Police ungültig: Vorversicherung verschwiegen
Das Verschweigen bereits abgeschlossener Versicherungen kann den Schutz der Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung kosten. Das berichtet die Fachzeitschrift "OLG-Report" unter Berufung auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz.
Nach dem Richterspruch gilt dies auch, wenn der Versicherte die Fragen zwar nicht ausdrücklich verneint, aber stattdessen in dem Versicherungsantrag alle einschlägigen Antwortmöglichkeiten durchgestrichen hat (Aktenzeichen: 10 U 1262/07).
Das Gericht wies mit seinem Beschluss die Klage eines Versicherten gegen seine private Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Der Kläger hatte sich dagegen gewandt, dass die Versicherung seinen Vertrag mit der Begründung angefochten hatte, der Kläger habe die Existenz weiterer Versicherungen verschwiegen. Demgegenüber meinte der Kläger, er habe die Frage nur durchgestrichen, also keine Angaben gemacht.
Das OLG teilte diese Auffassung nicht. Wer alle Antwortmöglichkeiten in einem Formular durchstreiche, erwecke beim objektiven Leser den Eindruck, er habe die zugrundeliegenden Fragen verneint. Da dies im vorliegenden Fall objektiv falsch gewesen sei, dürften zulasten des Klägers bewusst wahrheitswidrige Angaben angenommen werden.
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