Dienstag, 27. Mai 2008
Neuer Stromanbieter: Warnung vor Vorauskasse
Verbraucherschützer raten immer wieder davon ab, Strom von Anbietern gegen Vorkasse zu beziehen. Denn wenn der Jahresbeitrag nach einem Wechsel bereits abgebucht ist und die Stromlieferung ausbleibt, haben sie wenig Druckmittel in der Hand.
Wer in einer solchen Situation wochenlang im Unklaren gelassen wird und deshalb aus einem solchen Vertrag wieder aussteigen möchte, muss dem Anbieter zunächst eine Frist von etwa sechs Wochen setzen, rät die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Dabei sollte bei Ausbleiben der Lieferung der Vertragsrücktritt angedroht werden.
Ist die Frist abgelaufen, kann der Rücktritt vom Vertrag erklärt und die Rückerstattung des vorausgezahlten Jahresbeitrags gefordert werden. In zahlreichen von den Verbraucherschützern dokumentierten Fällen wurde von Stromanbietern wenige Tage nach Vertragsschluss die Jahresvorauszahlung abgebucht. Der "voraussichtliche Liefertermin" verstrich aber ohne weitere Benachrichtigung. Der alte Versorger teilte auf Anfrage in vielen Fällen dann mit, der neue Anbieter habe die Kündigung noch nicht veranlasst. Daher war häufig über lange Zeit unklar, von welchem Lieferanten der Strom bezogen wurde oder woran der Wechsel hakte.
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