Mittwoch, 19. Mai 2010
Urteil gegen 1&1 : Was gratis ist, muss gratis bleiben
Beim DSL-Abschluss einmal unbedacht geklickt, schon hat man ein Abo am Hals. So ging es jedenfalls den Kunden, die sich bei 1&1 für ein vermeintlich kostenloses Sicherheitspaket entschieden haben. Verbraucherschützer brachten den Fall vors Gericht.Angebote, die nach einiger Zeit in kostenpflichtige Abonnements übergehen, dürfen nicht als Gratisleistung angepriesen werden. Das hat das Landgericht Koblenz in einem Verfahren gegen den Internetdienstleister 1&1 entschieden und damit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) recht gegeben. (1 HK O 85/09).
1&1 hatte Neukunden ein kostenloses Sicherheitspaket mit Antivirus- und Firewall-Programm angeboten. Lediglich aus einem kleinen Hinweis ging hervor, dass es sich bei dem vermeintlichen Gratis-Angebot um einen Abonnement-Vertrag handelt, der sich automatisch verlängert, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Monaten kündigt. Nach Ablauf der Freimonate kostete das Sicherheitspaket 4,99 Euro im Monat. Der vzbv vertrat die Auffassung, dass der Anbieter dem Kunden hier keine Vergünstigung gewährt. Vielmehr diene er ihm eine Art Probeabonnement an. Das Landgericht Koblenz hat sich nun dieser Auffassung angeschlossen.
Eine ähnliche Masche hatte das Gericht bereits in früheren Verfahren gegen web.de untersagt, das wie 1&1 zu United Internet gehört. In beiden Fällen bewerteten die Richter das Angebot als irreführend. Es sei recht einfach, die Kosten so darzustellen, dass eine unbedachte Bestellung ausgeschlossen ist. "Wenn man das so machen kann, dann sollte man es auch tun" erklärten die Richter in der mündlichen Verhandlung gegen 1&1. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.
ino
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