Dienstag, 28. April 2009
Fondsgebundene Versicherung: Wohin mit dem Schrott?
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Seit kurzem müssen fondsgebundene Versicherungen ihre Kunden über die Wertentwicklung ihrer Anlage auf dem Laufenden halten. Viele Anleger haben auf diese Weise in den letzten Wochen erstmals erfahren, wie schlecht sich ihre fondsgebundenen Versicherungen entwickelt haben. Die Verbraucherzentrale Rheinland Pfalz-warnt jedoch davor, in Panik die Verträge vollständig zu kündigen. "Wer jetzt übereilt kündigt, nimmt alle Verlustbringer auf einmal mit: Hohe Provisionen, überzogene Verwaltungskosten und die Kurseinbrüche an den Börsen", so Michael Wortberg, Versicherungsreferent der Verbraucherzentrale.
So liege der Verbraucherzentrale beispielsweise ein Fall vor, bei dem nach 11 Jahren rund 6759 Euro in eine fondsgebundene Rentenversicherung geflossen seien. Der Rückkaufswert betrage gerade noch 4549 Euro. Ergänzend hätte der Versicherer der Kundin mitgeteilt, dass dieser Betrag noch nicht einmal vollständig ausgezahlt werden könnte, weil ein Teil der Fondsanteile wegen der Finanzkrise derzeit nicht zurückgegeben werden könne. Der Fonds sei vorübergehend geschlossen, um einen zu starken Mittelabfluss zu verhindern.
Was man tun kann
Betroffenen, die über eine Kündigung ihrer fondgebundenen Versicherung nachdenken, gibt die Verbraucherzentrale folgende Tipps:
Wer jetzt merkt, wie schlecht sich seine fondsgebundene Versicherung entwickelt oder aber feststellt, dass er überhaupt kein Typ für Risikoanlagen ist, der sollte seinen Vertrag beitragsfrei stellen. Gekündigt wird der Vertrag besser erst, wenn sich die Börsenkurse erholt haben.
Wer seinen Vertrag gezielt und in Kenntnis der Risiken bei einem als ertragsstark getesteten Unternehmen abgeschlossen hat, sollte ihn unverändert fortführen. "Wer in diese Verträge jetzt weiter einzahlt, erhält mehr Fondsanteile fürs gleiche Geld", so Wortberg.
Problematisch wird es, wenn die Versicherungsgesellschaft mitteilt, dass aufgrund der Krise die beitragsfreie Mindestsumme noch nicht erreicht ist. "Bei den uns vorliegenden Anfragen handelt es sich häufig um Gesellschaften, die schon in der Vergangenheit nicht als ertragsstark eingestuft waren", sagt Wortberg. "Die Weiterführung und Hoffnung auf Erholung der Kurse kommt dann schon einem Spekulieren an der Börse recht nahe." Er rät daher, insbesondere bei jüngeren Verträgen, zu einem verlustreichen Ende mit Schrecken.
dpa
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