Montag, 02. April 2007
Im Ausland zum Arzt: Worauf zu achten ist
Reisen ins Ausland können manchmal von Krankheiten getrübt werden. Wer im Urlaub erkrankt, muss oft auch vor Ort einen Arzt aufsuchen. In der EU gilt seit Anfang 2006 die sogenannte "European Health Insurance Card" (EHIC), die von der gesetzlichen Krankenkasse an die Versicherten vergeben wird und die bisherige Ersatzbescheinigung des alten Auslandskrankenscheines abgelöst hat. Neben den EU-Staaten gilt sie auch in Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz.
Vor Beginn der Behandlung im Ausland wird ähnlich wie hierzulande die EHIG beim Arzt abgegeben. Allerdings kann es vorkommen, dass die Karte wie schon früher die Ersatzbescheinigung nicht von allen Ärzten akzeptiert wird. Dann müssen die Patienten in Vorkasse treten und zu Hause die Kosten von ihrer Krankenkasse erstatten lassen. In der Regel werden die Kosten anstandslos ersetzt. Probleme können allerdings auftreten, wenn der Arzt im Ausland Privatsätze abgerechnet hat, denn bei gesetzlich Versicherten erstattet die Kasse in der Regel nur den einfachen Satz.
Daher empfiehlt es sich, vor dem Urlaub eine zusätzliche private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, denn sie übernimmt die Kosten, die über die EHIC nicht abgedeckt sind, also auch die Kosten, die entstehen, wenn im Ausland ein Arzt nur privat abrechnet. Bei der Wahl der Versicherung ist darauf zu achten, dass in den Leistungen auch ein medizinisch notwendiger Rücktransport nach Deutschland eingeschlossen ist. Das zählt nach wie vor nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. In der Regel liegen die Kosten für eine Auslandsreisekrankenversicherung zwischen neun und 20 Euro. Anbieter sind sowohl Krankenkassen und Versicherungsgesellschaften, aber auch Reiseclubs.
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