Donnerstag, 29. Januar 2009
Wenn der Chef spioniert: Zuerst zum Betriebsrat
Werden Arbeitnehmer widerrechtlich von ihrem Arbeitgeber überwacht, sollten sie sich zunächst an ihren Betriebsrat wenden. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt müssten Geschädigte vor einer Anzeige versuchen, den Konflikt innerbetrieblich zu lösen, sagt Rechtsanwalt Stefan Lunk aus Hamburg. Denn gemäß Paragraf 87 des Betriebsverfassungsgesetzes muss der Betriebsrat erst einer Überwachung von Mitarbeitern zustimmen.
Im Gespräch mit dem Betriebsrat könnten betroffene Arbeitnehmer feststellen, ob die Überwachung abgesprochen und damit rechtmäßig ist. Dafür müsse ein konkreter Verdacht auf eine Straftat oder eine schwere Verletzung des Arbeitsvertrags vorliegen, erläutert Lunk. Gibt es im Unternehmen keinen Betriebsrat, biete sich eine Vertrauensperson der Gewerkschaft als Ansprechpartner an.
Unterlassung verlangen
Erhärtet sich der Verdacht eines Arbeitnehmers, dass er illegal ausgespäht worden ist, könne er zunächst vom Arbeitgeber eine Unterlassung verlangen, erläutert die Arbeitsrechtlerin Martina Perreng vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in Berlin. Das tun Betroffene am besten schriftlich oder über den Betriebsrat.
Sollte die Bespitzelung danach weitergehen, könne der Geschädigte nach Angaben von Lunk bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten. Außerdem lasse sich der Arbeitgeber bei einem Arbeitsgericht auf Widerruf, die Feststellung der Rechtswidrigkeit, die Löschung der erhobenen Daten oder Schmerzensgeld verklagen.
Angst vor Repressalien
Wie hoch ein mögliches Schmerzensgeld wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten ausfällt, lässt sich laut DGB-Expertin Perreng schwer abschätzen. In den jüngsten Fällen illegaler Überwachung habe noch kein Arbeitnehmer geklagt. Die meisten Arbeitnehmer schreckten aus Angst vor Repressalien vor einer offenen Konfrontation zurück. So fürchteten manche, dass ihr Chef ihnen in solchen Fällen das Leben mit Versetzungen oder ungerechtfertigten Abmahnungen schwermachen könnte. Perreng rät Betroffenen dennoch, ihr Recht wahrzunehmen: "Hier muss ein Riegel vorgeschoben werden."
In den vergangenen Monaten hatten mehrere Fälle groß angelegter Überwachung von Mitarbeitern Aufsehen erregt. Jüngstes Beispiel ist die "Datenschutz-Affäre" bei der Deutschen Bahn: Dort sind in der Vergangenheit rund 173.000 Mitarbeiter ausgespäht worden, wie der Bahn-Antikorruptionsbeauftragte Wolfgang Schaupensteiner am Mittwoch bestätigte. Zuvor waren bereits Spitzelaffären bei den Unternehmen Lidl und Deutsche Telekom bekanntgeworden. Solche Formen von "Schleppnetzausspähung" ohne konkreten Verdacht seien auf jeden Fall illegal, sagt Rechtsanwalt Lunk.
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