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Freitag, 20. November 2009

Scanner müssen her: Flüssiges im Flugzeug ab 2013

Flüssigkeiten müssen bislang in einen Plastikbeutel verpackt werden, und diese auch nur in sehr beschränktem Umfang.

Flüssigkeiten müssen bislang in einen Plastikbeutel verpackt werden, und diese auch nur in sehr beschränktem Umfang.

Fluggäste können womöglich von April 2013 an wieder Getränke, größere Cremetuben oder Shampooflaschen im Handgepäck transportieren. Auf diese Forderung einigten sich Vertreter der EU-Regierungen in Brüssel und wiesen damit einen Drei-Stufen-Plan der EU-Kommission zurück. Die Behörde, die in der EU die Gesetzesinitiative hat, hatte vorgeschlagen, das Verbot schrittweise je nach Flughafengröße bis 2014 auslaufen zu lassen. Ursprünglich sollte das Flüssigkeiten-Verbot für Handgepäck schon im April 2010 enden.

Voraussetzung für die neue Forderung der EU-Regierungen ist, dass es bis 2013 Scanner gibt, die Flüssigsprengstoff erkennen können. Schon von April 2011 an sollen Transitpassagiere aus Nicht-EU- Staaten, die im Duty-Free-Shop eingekauft haben, Flüssigkeiten dabei haben dürfen.

Die Kommission muss jetzt einen neuen Vorschlag machen. Der gilt als angenommen, wenn er nicht durch die Regierungen mit qualifizierter Mehrheit und das Europaparlament mit Mehrheit abgelehnt wird.

Der Flughafenverband ADV warnte davor, die Flughafenbetreiber zu verpflichten, 2013 eine möglicherweise unausgereifte Technik einzuführen. Den Preis würden die Passagiere zahlen müssen, hieß es.

dpa

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