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Montag, 09. Juli 2007

Verjährung nach einem Jahr: Frist für Reisemängel

Reiseveranstalter dürfen die Verjährungsfrist für Reisemängel auf ein Jahr begrenzen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Duisburg hervor, berichtet die in München erscheinende Fachzeitschrift "NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht". Eine entsprechende Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nach Ansicht des Gerichts weder überraschend noch eine unangemessene Benachteiligung des Kunden (Az.: 12 S 41/06).

Das Gericht wies die Klage eines Urlaubers gegen einen Reiseveranstalter ab. Der Kläger hatte verschiedene Mängel gerügt und verlangte eine Minderung des Reisepreises. Damit hatte er sich aber zu viel Zeit gelassen. Denn im Kleingedruckten des Reisevertrages war eine Verjährungsfrist von einem Jahr vom Datum der Abreise an vorgesehen - und diese Frist hatte der Kläger nicht eingehalten.

Einwände, die Regelung sei überraschend und widerspreche den gesetzlichen Vorgaben, ließ das Landgericht nicht gelten. Abweichungen von den gesetzlichen Verjährungsregeln seien zulässig, wenn sie nicht überraschend oder unangemessen seien. Beides sei bei einer Frist von einem Jahr nicht der Fall, entschied das Gericht.

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