Freitag, 31. Juli 2009
Klage wegen Wellen auf Seychellen
Kaum Chance auf Entschädigung
Der hohe Wellengang auf den Seychellen hat einer Familie aus Wiesbaden zwar den Urlaub vermiest, eine Entschädigung vom Reiseveranstalter wird es aber wohl nicht geben. Die Klage des Familienvaters habe keine große Aussicht auf Erfolg, lautete die erste Einschätzung der 1. Zivilkammer des Landgerichts Hannover.
Für die Postkartenidylle gibt es eben doch keine Garantie.
(Foto: picture-alliance / dpa)
Der Kläger hatte bei einem Reiseveranstalter aus Hannover für die dreiköpfige Familie eine zweiwöchige Flugreise in das Inselparadies im Indischen Ozean für gut 27.000 Euro gebucht. Weil dann jedoch nach Angaben des Mannes der Wellengang so hoch war, dass weder Schnorcheln noch Baden möglich war, verlangte er eine Minderung des Urlaubspreises um 25 Prozent.
Grundsätzlich sei es schwierig, eine Haftung wegen schlechten Wetters durchzusetzen, sagte ein Gerichtssprecher. Dies sei nur in Ausnahmefällen möglich, wenn beispielsweise der Reiseveranstalter in seinem Prospekt grob falsche Angaben gemacht habe. Ob dies in diesem Fall zutrifft, bezweifelte die Richterin. Da der Familienvater trotz der schlechten Aussichten auf der Klage beharrte, soll nun voraussichtlich am 17. August die Entscheidung verkündet werden.
dpa
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