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Donnerstag, 18. Juni 2009

Souvenirs aus bedrohten Arten: Strafgeld bis zu 5000 Euro droht

Der Zoll präsentiert geschmuggelte Tier-Souvenirs: ein ausgestopftes Krokodil und eine Kobra.

Der Zoll präsentiert geschmuggelte Tier-Souvenirs: ein ausgestopftes Krokodil und eine Kobra.
(Foto: picture-alliance/ dpa)

Eine Kobra eingelegt in Alkohol, ein präpariertes Krokodil mit Pfeife im Maul oder Korallen: Exotische Urlaubssouvenirs aus artengeschützten Tieren oder Pflanzen stehen in der Urlaubszeit hoch im Kurs. Nach dem Zweijahresbericht zur  Umsetzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens konnten im Jahr 2007 rund 17.000 und im Jahr 2008 über 21.000 Gegenstände aus geschützten Tieren oder Pflanzen durch die deutsche Zollverwaltung sichergestellt werden. Aber ob Kroko-Tasche, Koralle oder Orchidee - die Einfuhr ist streng verboten.

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und der Düsseldorfer Zoll haben Urlauber davor gewarnt, solche Souvenirs zu kaufen. "Das Argument, man habe nichts gewusst, zählt nicht vor Gericht", sagte BfN-Präsidentin Beate Jessel. Wer bei der Einfuhr solcher Mitbringsel erwischt werde, müsse mit einem Bußgeld bis zu 5000 Euro rechnen.

dpa/abe

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