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Montag, 27. Juli 2009

CAS entscheidet bis zum Winter: Pechstein muss warten

Der Internationale Sportgerichtshof wird wie im Reglement festgelegt innerhalb von vier Monaten über den Doping-Fall Claudia Pechstein entscheiden.
Beteuert ihre Unschuld: Claudia Pechstein.

Beteuert ihre Unschuld: Claudia Pechstein.
(Foto: picture-alliance/ dpa/dpaweb)

Das teilte der CAS mit. Darüber hinaus bestätigte der Sportgerichtshof in Lausanne offiziell, dass sowohl die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin selbst als auch die Deutsche Eisschnelllauf-Gesellschaft (DESG) wie bereits verkündet Einspruch gegen die zweijährige Doping-Sperre für Pechstein eingelegt haben. In ihren Beschwerden an den CAS beantragten Pechstein und die DESG, dass der Eislauf-Weltverband ISU seine Entscheidung aufheben soll, heißt es in einer Mitteilung des CAS .

Die ISU hatte Pechstein wegen auffälliger Blutwerte bei den Weltmeisterschaften im Februar dieses Jahres im norwegischen Hamar in Verbindung mit weiteren Kontrollen für zwei Jahre gesperrt. Einen positiven Doping-Test gibt es nicht, die 37 Jahre alte Athletin hat immer wieder ihre Unschuld beteuert.

Die derzeit gesperrte Pechstein darf nach den Bestimmungen der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) auch am Training des nationalen Verbandes oder eines Vereins teilnehmen. Dies will Pechstein mit einer Einstweiligen Verfügung kippen, um ihre Chance auf einen Start bei den Olympischen Spielen 2010 zu wahren.

dpa

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