Dynamo Dresden bleibt für den DFB-Pokal der kommenden Saison gesperrt. Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes bestätigte nach einer mehr als sechsstündigen Sitzung das Ausschluss-Urteil des Sportgerichts aus dem Dezember. "Die Entscheidung ist die Folge einer Kette von Fehlleistungen der Anhänger des Vereins", sagte der Vorsitzende Richter Goetz Eilers zur Begründung.
Die Dresdener wollen sich weiter wehren und vor das Ständige Schiedsgericht des DFB ziehen. "Ich will den Gremien ja nicht vorgreifen, aber ich sage: Auf ein Neues, meine Herren. Wir sehen uns in dieser Sache noch einmal", sagte Geschäftsführer Christian Müller.

Auslöser des Verfahrens ist die Randale von Dynamo-Anhängern rund um das Pokalspiel bei Hannover 96 am 31. Oktober. Damals gab es insgesamt 9 Verletzte, 21 Festnahmen und einen Großeinsatz von rund 1000 Polizisten. "Vereine und Anhänger stellen eine Einheit dar. Für ein Verschulden der Anhänger sind die Vereine haftbar zu machen. Dieser Grundsatz ist für die Verbände unverzichtbar", sagte Eilers.
Der Zweitligist sollte vor einem Jahr nach Krawallen in Dortmund schon einmal für ein Jahr aus dem Pokal ausgeschlossen werden. Damals wandelte das DFB-Bundesgericht dieses Urteil in zweiter Instanz allerdings noch in ein Geisterspiel in der 2. Bundesliga sowie in eine Geldstrafe von 100.000 Euro um. "Dieses Urteil war damals mit einer dringenden Warnung an den Verein verbunden. Doch diese Warnung hat nicht gefruchtet", erklärte Eilers.
Dresden wollte nicht für seine Fans haften
Auch in der Verhandlung stützte der achtfache DDR-Meister seine Verteidigung auf zwei Punkte: Zum einen dürfe ein Verein nicht für das Fehlverhalten einzelner Fans bestraft werden. Die "verschuldensunabhängige Haftung" verstoße gegen das geltende Rechtsprinzip. Zum anderen hätten die Gastgeber aus Hannover den Gästebereich an jenem 31. Oktober nicht ausreichend gesichert.
Der Kontrollausschuss-Vorsitzende und Ankläger Anton Nachreiner hält den Dresdenern dagegen die besondere Schwere der Ausschreitungen und eine Wiederholung ähnlicher Vorfälle vor. "Das muss strafverschärfend bewertet werden", meinte er.
Liste der Verfehlungen ist lang
Seit 2002 gab es insgesamt mehr als 20 Urteile gegen die Dresdner. Darunter kam es auch mehrmals zu Teilausschlüssen von Fans. Zudem machten erst Mitte Februar erneut Dresdner Chaoten nach dem Punktspiel beim 1. FC Kaiserslautern mit Negativschlagzeilen auf sich aufmerksam. Die Hooligans randalierten auf dem Messeplatz, griffen Polizisten an und beschädigten Busse und Einsatzfahrzeuge.
Gespannt darf man sein, wie sich die Dynamo-Fans beim Auswärtsspiel in Aue am Sonntag verhalten. Nachdem Dresden keine Tickets abgerufen hat, ließ Gegner Aue 2700 Tickets des Auswärtskontingentes über einen Sponsor verkaufen. "Dagegen können wir nichts unternehmen. Das ist die Entscheidung von Aue", hatte Dynamo-Präsident Andreas Ritter gesagt, der trotzdem auf ein friedliches Sachsen-Derby hofft.



