Freitag, 06. November 2009
Pech für den Käufer: Fehlgriff beim Softwarekauf
(Foto: Viktor Mildenberger, pixelio.de)
Wenn ein Anwender gravierende Fehler einer Software rügen will, sind seine Erfolgsaussichten oft gering. Es sei "meist schwer bis unmöglich", bei Computerprogrammen einen Sachmangel nachzuweisen und sie deshalb zum Beispiel zurückgeben zu dürfen. Das sagte der Rechtsanwalt Ingolf Prinz der Zeitschrift "c't". Wer trotzdem sein Glück versuchen will, muss sich an den Händler und nicht den Hersteller wenden, weil mit Ersterem normalerweise der Vertrag zustande kommt.
Prinz verwies auf ein älteres Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln. Dabei war ein Anwender gescheitert, der nach eigenen Angaben "annähernd tagtäglich" die Hotline des Lieferanten hatte anrufen müssen, da das Programm in einem "katastrophalen Zustand" war. (Az.: 19 U 80/03). Das OLG Hamm wies die Klage eines Nutzers zurück, der angegeben hatte, ihm seien beim Installieren einer Software "sämtliche Rechner abgestürzt". Das könne auch andere Ursachen wie fehlerhafte Hardware gehabt haben, argumentierten die Richter.
Zu umfangreich
Von der Vorstellung, ein Programm sei ohne jeden Fehler, müssen sich Computernutzer nach Angaben der "c't" verabschieden. Nicht nur Betriebssysteme, sondern auch moderne Anwendungssoftware sei enorm umfangreich. Deshalb könne selbst die tüchtigste Qualitätssicherung beim Hersteller nicht jede Macke entdecken oder jede ungünstige Wechselwirkung mit anderen Komponenten vorhersehen.
Bietet der Hersteller eine Fehler-Hotline an, macht er das meist aus Kulanz. Gibt es dagegen keinen Support oder kann dieser nicht weiterhelfen, versuchen es betroffene Anwender am besten in Foren im Internet, rät die "c't". Dazu geben sie die Fehlermeldung, die der Rechner ausspuckt, möglichst eins zu eins in eine Suchmaschine ein.
dpa
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