Dienstag, 23. Februar 2010
Sperrung von Kinderporno-Seiten: Gesetz wird nicht umgesetzt
Das Gesetz gegen Kinderpornographie im Netz wird zunächst auf drei Jahre befristet und dann auf den Prüfstand gestellt.
Das umstrittene Gesetz zur Sperrung von Kinderporno-Seiten im Internet tritt heute in Kraft ohne konkrete Auswirkungen zu haben. Das Bundesjustizministerium bekräftigte, dass das noch vor der Bundestagswahl von der großen Koalition beschlossene Regelwerk nicht angewendet werde. Es werde nun so schnell wie möglich eine neue Regelung erarbeitet, die dem Prinzip "Löschen statt Sperren" entspricht.
Das Gesetz war in der vergangenen Woche von Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnet worden und wurde am Montag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Am Tag nach der Verkündung tritt es in Kraft. Union und FDP hatten bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, die im Gesetz vorgesehene Sperrung von kinderpornografischen Internetseiten durch das Bundeskriminalamt nicht umzusetzen.
dpa
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