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Donnerstag, 29. April 2010

Bundesgerichtshof entscheidet: Googles Bildersuche legal

Von Google gefundene Bilder dürfen aber nicht weiterverbreitet werden, falls sie urheberrechtlich geschützt sind.

Von Google gefundene Bilder dürfen aber nicht weiterverbreitet werden, falls sie urheberrechtlich geschützt sind.

Der Internetdienst Google verletzt bei seiner Bildersuche keine Urheberrechte. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.

Damit blieb die Klage einer Malerin und Grafikerin aus Weimar in letzter Instanz erfolglos. Sie hatte sich dagegen gewehrt, dass in der Trefferliste des Google- Bildersuchdienstes Miniaturansichten ihrer Bilder als so genannte Thumbnails gezeigt werden.

Das BHG folgte den Argumenten der Klägerin nicht. Die Künstlerin habe ihre Einwilligung zur Veröffentlichung der Bilder gegeben, weil sie diese auch auf ihrer eigenen Internetseite veröffentliche. Zudem habe sie den Zugriff der Suchmaschine auf ihr eigenes Portal ermöglicht (Az.: I ZR 69/08 - Urteil vom 29. April 2010).

dpa

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