Bundesgerichtshof entscheidetGoogles Bildersuche legal
Der Internetdienst Google verletzt bei seiner Bildersuche keine Urheberrechte, entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH).
Der Internetdienst Google verletzt bei seiner Bildersuche keine Urheberrechte. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.
Damit blieb die Klage einer Malerin und Grafikerin aus Weimar in letzter Instanz erfolglos. Sie hatte sich dagegen gewehrt, dass in der Trefferliste des Google- Bildersuchdienstes Miniaturansichten ihrer Bilder als so genannte Thumbnails gezeigt werden.
Das BHG folgte den Argumenten der Klägerin nicht. Die Künstlerin habe ihre Einwilligung zur Veröffentlichung der Bilder gegeben, weil sie diese auch auf ihrer eigenen Internetseite veröffentliche. Zudem habe sie den Zugriff der Suchmaschine auf ihr eigenes Portal ermöglicht (Az.: I ZR 69/08 - Urteil vom 29. April 2010).