"Auf Google ist kein Verlass"Hamburg plant Street-View-Gesetz
Eine freiwillige Selbstverpflichtung reicht Hamburgs Justizsenator Steffen nicht aus. Er will ein Gesetz, dass Google zwingt, strenge Regeln bei seinen Aufnahmen für den Straßenansichts-Dienst Street View einzuhalten.
Wenn Hamburgs Justizsenator Till Steffen (GAL) mit seiner Gesetzesinnitiative zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes durchkommt, hat Google ein echtes Problem mit seinem Straßenansichts-Dienst Street View. Bisher gibt es nur eine freiwilllige Selbstverpflichtung des US-Unternehmens, Personen und Kennzeichen unkenntlich zu machen. Passiert eine Panne - beispielsweise bleibt ein Mensch erkennbar - ist das für Google peinlich, weitere Konsequenzen sind unwahrscheinlich.
Gibt es aber ein Gesetz, kann der Staat den Internetriesen aber dafür belangen. Außerdem sind private Schadenersatzklagen dann vermutlich leichter durchsetzbar. Dass es kaum möglich ist, automatisch 100 Prozent der Gesichter und Nummernschilder zu verpixeln, hat Google bereits eingeräumt.
Nicht nur Google betroffen
"Regeln zum Abfilmen von Häusern und Straßen müssen gesetzlich bindend sein. Eine freiwillige Selbstverpflichtung reicht nicht. Wir wollen die Persönlichkeitsrechte schützen und Informations- und Widerspruchsrechte verpflichtend machen", sagt Steffen. "Auf die freiwillige Selbstverpflichtung von Google ist kein Verlass." Steffens Vorstoß richtet sich zwar vor allem gegen Google, aber auch andere Unternehmen wären von einer Gesetzesänderung betroffen.
Folgende Punkte sieht der Gesetzentwurf, der am 7. Mai in den Bundesrat eingebracht werden soll, vor:
Unternehmen werden verpflichtet, Gesichter und Kfz-Kennzeichen unkenntlich zu machen, bevor die Bilder ins Internet eingestellt oder im Rahmen eines anderen Dienstes (z.B. Navigationssystem) bereitgestellt werden.
Unternehmen müssen nicht-anonymisiertes Rohdatenmaterial innerhalb eines Monats nach Datenübertragung und Bereitstellung im Internet löschen.
Unternehmen müssen einen Monat vor dem systematischen Abfilmen den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten und die Öffentlichkeit informieren.
Abgebildete Personen, die neben der ohnehin verpflichtenden Unkenntlichmachung des Gesichts auch die Verpixelung der weiteren Abbildung ihrer Person (Statur, Kleidung) verlangen können, haben ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht.
Hauseigentümer und Mieter haben ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht gegen die Abbildung des Gebäudes und damit Schutz vor Missbrauch.
bei Verstößen müssen die Unternehmen ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro zahlen.