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Montag, 01. März 2010

Teures Roaming: Schutz vor Schock-Rechnungen

Der Schock bei der Telefonrechnung lässt sich durch eine Deckelung vermeiden.

Der Schock bei der Telefonrechnung lässt sich durch eine Deckelung vermeiden.
(Foto: Dieter Kreikemeier, pixelio.de)

Nutzer des mobilen Internets können sich auf Reisen im EU-Ausland ab sofort eine Kostengrenze setzen, bei der der Zugang automatisch unterbrochen wird. Den Schutz-Mechanismus muss man bis zum 1. Juli beim jeweiligen Anbieter beantragen. Wer in einem anderen EU-Staat mit Handy oder Laptop ins Internet geht, bekommt dann zunächst eine Warnung, wenn 80 Prozent des vorher festgelegten Betrags aufgebraucht sind. Ist die Obergrenze ganz erreicht, wird die Verbindung automatisch unterbrochen.

Die neue EU-Regel soll Verbraucher vor bösen Überraschungen bei ihrer Handy-Abrechnung schützen. Dass eine Deckelung sinnvoll sein kann, zeigt der Fall eines Franzosen, der letztes Jahr eine Telefonrechnung von 46.000 Euro präsentiert bekam. Die UMTS-Karte des grenznah wohnenden Mannes hatte sich ins belgische Telefonnetz eingewählt.

Europaparlament und Mitgliedstaaten hatten im Juni 2009 ein Bündel von Roaming-Gesetzen beschlossen. Darunter waren auch Maßnahmen gegen überhöhte Gebühren für SMS. Der Schutz vor "Schock-Rechnungen" sei ein sinnvoller Schritt hin zu mehr Vertrauen der Verbraucher in den Nutzen des mobilen Internets, sagte EU-Telekom-Kommissarin Neelie Kroes. "Dieses Vertrauen ist essenziell, wenn Verbraucher und Unternehmen das volle Potenzial des Internets ausschöpfen sollen."

ino/dpa

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