Montag, 27. Juli 2009
Nicht nach "ESTA" googeln: USA-Urlauber werden abgelinkt
USA-Reisende müssen seit dem 12. Januar 2009 im Besitz einer elektronischen Einreisegenehmigung sein.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Wer ohne Visum in die USA einreisen will, muss seit dem 12. Januar 2009 im Besitz einer elektronischen Einreisegenehmigung sein. "ESTA" heißt die neue Regelung. Das Kürzel steht für "Electronic System for Travel Authorization". Der Antrag kann kostenlos und einfach im Internet gestellt werden. Wer allerdings nicht aufpasst, landet rasch auf den Seiten kommerzieller Anbieter, die auf den ersten Blick wie offizielle Regierungsseiten aussehen. "Finger weg", rät die Verbraucherzentrale Hessen und empfiehlt, ausschließlich den offiziellen Link der US-Regierung zu verwenden oder sich im Zweifel der Hilfe des eigenen Reisebüros zu bedienen.
50 Dollar für Gratis-Infos
Wer per Suchmaschine die offizielle ESTA-Seite sucht, landet ganz schnell bei kommerziellen Anbietern, die gerade Verbrauchern mitweniger guten Englischkenntnissen suggerieren, die Anmeldung sei kostenpflichtig. Bei Google verweisen zum Beispiel die ersten vier Treffer auf Abzocker-Seiten. Da werden rasch mal 50 US-Dollar verlangt, um sich allgemeine Informationen zur Einreisegenehmigung herunterladen zu können. Teils wird auch mit einer "Geldzurück-Garantie" oder einer 98%-igen Genehmigungsrate geworben. Beispiele für Internetseiten dieser Art sind: https://www.esta.us/application.php (49,25 USD), www.visa-esta.org (19,00 Euro), www.esta-usa.de (49,25 USD) oder www.estagermany.org (45,00 USD). Bei der zuletzt genannten Seite, dessen Verfasser offenbar nicht der deutschen Sprache mächtig ist, sucht man vergebens nach einem Impressum. Der Kostenhinweis befindet sich versteckt im kleingedruckten Fließtext. Wer hier erst einmal in Vorleistung getreten ist, hat in der Regel keine Chance sein Geld zurück zu verlangen.
Reisebüro hilft
Die Verbraucherzentrale Hessen empfiehlt, für die Beantragung der Einreisegenehmigung ausschließlich die offizielle US-Regierungsseite zu verwenden. Die auf dieser Seite enthaltenen umfangreichen Informationen sind völlig ausreichend und liegen auch in deutscher Sprachversion vor. Der ESTA-Antrag sollte spätestens 72 Stunden vor Beginn der Reise beim US-Heimatschutzministerium (DHS) eingegangen sein. Wenn ein Antrag ausgefüllt und online eingereicht wurde, wird er mit den relevanten Datenbanken der Strafverfolgungsbehörden abgeglichen. In den meisten Fällen kann das System sofort feststellen, ob die Einreise möglich ist. "Wer dann immer noch nicht zurecht kommt, kann sich im Zweifel auch an sein Reisebüro oder die Fluggesellschaft wenden, die in der Regel unterstützend zur Seite stehen", sagt Peter Lassek von der Verbraucherzentrale Hessen.
"Verbraucher, die bereits auf solche Seiten hereingefallen sind und Rechnungen erhalten, sollten diese nicht anstandslos hinnehmen und sich gegebenenfalls rechtlich beraten lassen", sagt Lassek. Bei vielen unseriösen Angeboten komme durch die Art und Weise der Vertragsanbahnung überhaupt kein wirksamer Vertrag zustande und es bestehe keine Zahlungspflicht", fasst derJurist zusammen. Inhaber eines gültigen Visums müssen überhaupt keinen ESTA-Antrag stellen.
kwe
Hintergründe zur Nachricht
Externe Links zur Nachricht
Technik
-
Samsung fehlen die Deckel
Blaues Galaxy S3 kommt später
-
Fotos sehen sehr echt aus
Das iPhone 5 wird enttarnt
-
Apple-Chef kündigt "Unglaubliches" an
Cook redet viel und sagt nichts
-
Google-Handys auf dem Vormarsch
Android hängt iOS locker ab
-
BSI: "Keine Bedrohung für Deutschland"
Jagd auf Cyberwaffe Flame
-
Exklusiv fürs neue Samsung-Flaggschiff
Galaxy S3 mit n-tv-Widget
-
Instagram kaum gekauft, schon kopiert
Facebook Camera für iPhone
-
Verwerter halten die Hand auf
USB-Sticks kosten bald viel mehr
-
Deutsches Gericht: SMS-Patent verletzt
Microsoft darf Motorolas verbieten
-
4-Zoll-Display ändert Verhältnis
Apple streckt iPhone 5
-
Microsoft zieht Reißleine
Aus für deutsches Streetside
-
100-Euro-Schnäppchen
Wie gut ist das Lidl-Smartphone?