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ComputerLandgericht schränkt Verfügung gegen Samsung ein

16.08.2011, 16:56 Uhr

Düsseldorf (dpa) - Samsung kann seinen iPad-Herausforderer Galaxy Tab 10.1 nun doch in Europa vertreiben. Das Düsseldorfer Landgericht schwächte seine auf Antrag von Apple erlassene Einstweilige Verfügung ab.

Düsseldorf (dpa) - Samsung kann seinen iPad-Herausforderer Galaxy Tab 10.1 nun doch in Europa vertreiben. Das Düsseldorfer Landgericht schwächte seine auf Antrag von Apple erlassene Einstweilige Verfügung ab.

Das Vertriebsverbot für die Muttergesellschaft Samsung Korea gelte nicht mehr europaweit, sondern sei auf Deutschland beschränkt worden, sagte Gerichtssprecher Peter Schütz am Dienstag. Für die deutsche Samsung-Tochter gelte das Vertriebsverbot aber nach wie vor europaweit.

Die nächste Runde in Deutschland in dem Ideenklau-Streit zwischen Apple und Samsung steht im Düsseldorfer Landgericht am 25. August mit der mündlichen Verhandlung an.

Apple wirft Samsung vor, mit dem Galaxy Tab sein iPad zu kopieren und Schutzrechte zu verletzen. Dabei geht es um Geschmacksmuster, also das Design und die äußerliche Gestaltung des Tablet-Computers, nicht um Ansprüche aus Apple-Patenten. Samsung nutze den Ruf des iPads aus, bei dem es sich «um ein sehr bekanntes Produkt mit Kultstatus» handele, erklärte Apple in der Klageschrift (Aktenzeichen: 14c O 194/11).

Das Gericht hatte die Einstweilige Verfügung vergangene Woche für die gesamte Europäische Union bis auf die Niederlande gefällt. Einige Experten meldeten daraufhin Zweifel an, ob das Gericht dafür überhaupt zuständig war.

Nach Einschätzung des deutschen Patentexperten Florian Müller spielte bei dem Hin und Her um die Entscheidung die Definition des Begriffs «Niederlassung» eine Rolle. In der entsprechenden EU-Verordnung werde eine Niederlassung in Deutschland als Voraussetzung für ein europaweit gültiges Urteil genannt. «Umgangssprachlich sagen wir alle in Deutschland "Niederlassung", wenn wir "Tochtergesellschaft" meinen», erläuterte Müller.

In der EU-Verordnung scheinen aber nur Betriebsstätten gemeint zu sein, da die englische Version der Richtlinie von "establishment" (nicht "subsidiary") spricht. Samsung unterhält jedoch in Deutschland zwar eine Tochtergesellschaft, aber keine Betriebsstätten.

Unabhängig davon wurden am Dienstag Vorwürfe laut, Apple habe in der Klageschrift zumindest bei einem ein Vergleichsfoto das Aussehen von Galaxy Tab und iPad so angepasst, dass die beiden Geräte sich ähnlicher sahen. Dabei geht es um das Größenverhältnis. Das iPad 2 ist mit seinen Abmaßen von 241 x 186 Millimeter nicht identisch mit der Größe des Galaxy Tab 10.1 (246 x 170 mm).

Quelle: dpa

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