Dienstag, 20. November 2012
Arbeit Bundesgerichte Kirchen Urteile: Eil+++ Bundesarbeitsgericht lockert kirchliches Streikverbot
Erfurt (dpa) - Mitarbeiter in kirchlichen Einrichtungen dürfen künftig unter bestimmten Umständen für bessere Arbeitsbedingungen streiken. Das entschied das Bundesarbeitsgericht. Die Kirchen dürfen aber auch den sogenannten dritten Weg wählen und mit den Gewerkschaften verbindliche Verhandlungsergebnisse vereinbaren.
Quelle: n-tv.de

