Bundesarbeitsgericht: Urteil: Arbeitgeber dürfen Attest schon am ersten Krankheitstag fordern
Ein Urteil, das jeden Arbeitnehmer interessieren dürfte: Beschäftigte müssen auf Verlangen ihres Arbeitgebers schon am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen.
Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt. Die Arbeitgeber müssen es auch nicht begründen, wenn sie bereits so früh auf die Vorlage eines Attests bestehen.
Geklagt hatte eine Redakteurin des Westdeutschen Rundfunks in Köln. Sie war nach einer Krankmeldung im November 2010 von ihrem Arbeitgeber aufgefordert worden, künftig schon am ersten Krankheitstag ein Attest vorzulegen. Sie vertrat die Ansicht, dass die Weisung willkürlich sei und das allgemeine arbeitsrechtliche Schikaneverbot verletze. Außerdem argumentierte sie, dass bei ihr kein Missbrauchsverdacht hinsichtlich der Arbeitsunfähigkeit bestanden habe. Ihr Arbeitgeber hielt wiederum entgegen, dass er die Anweisung nicht begründen müsse.
Ausführlich
Attest ab dem ersten Tag
Quelle: n-tv.de

