WohnenBGH stärkt Mieterrechte bei Betriebskosten-Vorauszahlungen
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Mietern bei der Erhöhung von Betriebskosten-Vorauszahlungen gestärkt. Eine formell ordnungsgemäße Abrechnung von Seiten des Vermieters reicht nun nicht mehr aus, entschieden die Richter.
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Mietern bei der Erhöhung von Betriebskosten-Vorauszahlungen gestärkt. Eine formell ordnungsgemäße Abrechnung von Seiten des Vermieters reicht nun nicht mehr aus, entschieden die Richter.
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) dürfen Vermieter die Vorauszahlung für Betriebskosten nur dann erhöhen, wenn die bisherige Abrechnung auch inhaltlich korrekt war. Bislang genügte es für eine Erhöhung, wenn die Betriebskosten-Abrechnung formell ordnungsgemäß war. Mit der am Dienstag (15. Mai) verkündeten Entscheidung änderte der Bundesgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung zugunsten der Mieter (Aktenzeichen: VIII ZR 245/11 u.a.).
«Der Vermieter handelt pflichtwidrig, wenn er eine falsche Abrechnung erstellt», sagte der Vorsitzende Richter zur Begründung. Die frühere Rechtsprechung, nach der eine formell ordnungsgemäße Abrechnung ausreichte, könnte «im Extremfall dazu führen, dass der Vermieter kündigen kann, weil er eine falsche Abrechnung erstellt hat».