Sonntag, 24. Mai 2009
EuGH stoppt Ketten-Konkurrenz: Apotheker atmen auf
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Große Aufregung herrschte in Deutschlands 21.600 Apotheken. Jetzt ist dort erst mal Durchatmen angesagt: Die bislang unabhängigen Apotheker bleiben auch weiterhin von der Konkurrenz durch große Ketten verschont.
Apotheken in Deutschland: Wissen und Erfahrung, auf die sich Arzt und Patienten verlassen können.
(Foto: AP)
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg billigte am 19. Mai 2009 das so genannte Fremdbesitzverbot, das den Besitz von Apotheken gelernten Pharmazeuten vorbehält (Az: C 171/07).
Selten galt eine Luxemburger Entscheidung im Vorfeld als so offen wie diese. Denn es gibt nur wenige Bereiche, in denen das EU-Recht spannungsgeladener und damit der Entscheidungsspielraum des EuGH größer ist als im Gesundheitswesen. Dies ist einerseits der Zuständigkeit der einzelnen EU-Staaten zugeordnet. Dennoch schweben auch über dem Gesundheitswesen die "Grundfreiheiten" der europäischen Wirtschaft, insbesondere die Kapital- und die Niederlassungsfreiheit.
Daran, so hatte der EuGH schon mehrfach betont, muss sich auch das Gesundheitswesen messen lassen. Dies haben die Luxemburger Richter nun getan und dabei den Gesundheitsschutz über die EU-weiten Wirtschaftsfreiheiten gehängt. Dabei überrascht das Ergebnis weniger als die Begründung: Letztlich billigte der EuGH den EU-Staaten die Ansicht zu, dass eine Kapitalgesellschaft weniger Moral haben könnte als ein Einzelunternehmer.
Gezügeltes Gewinnstreben
"Es lässt sich nicht leugnen, dass ein Apotheker ebenso wie andere Personen das Ziel verfolgt, Gewinne zu erwirtschaften", führt der EuGH aus. Gleichzeitig bringe er aber einen "beruflich-fachlichen Blickwinkel" mit ein. "Sein privates Interesse an Gewinnerzielung wird somit durch seine Ausbildung, seine berufliche Erfahrung und die ihm obliegende Verantwortung gezügelt". Vielleicht waren es die Erfahrungen der Finanzkrise, die den Luxemburger Richtern zudem den Gedanken nahelegten, große Apotheken-Ketten im Besitz von Kapitalgesellschaften könnten gegen ein "Kontroll- und Sanktionssystem" eher verstoßen, als dies die Einzelapotheker tun.
Die EU-Kommission hatte das alles bestritten und deshalb Italien wegen vergleichbarer Vorschriften wie in Deutschland verklagt. Zahlreiche weitere so genannte Vertragsverletzungsverfahren auch gegen andere EU-Staaten waren bereits vorbereitet. Doch der EuGH pfiff Brüssel nun zurück. Selbst den in der EU eigentlich nahezu unumstößlichen Glaubenssatz, dass mehr Wettbewerb zu niedrigeren Preisen und damit auch zu Einsparungen führt, wollten die Luxemburger Richter bei den Apotheken nicht gelten lassen. Gerade umgekehrt führe eine übermäßige Einnahme oder falsche Verwendung von Arzneimitteln "zu einer Verschwendung finanzieller Mittel".
Neue Logik verordnet
Dazu nicht recht passen will allerdings die Sektlaune, die am Dienstag bei den Pharmaherstellern aufkam. Einmütig begrüßten ihre Verbände das Luxemburger Urteil - der guten Versorgung wegen, hieß es. Doch als Nebenwirkung sind die Hersteller die Gefahr großer Ketten los, die, wie Aldi und Co. bei den Milchbauern, die Preise auch für Tabletten und Tropfen drücken könnten.
So ähnlich könnte es aber doch noch kommen. DocMorris kündigte an, seine Zusammenarbeit mit rechtlich unabhängigen Apothekern auszubauen. Damit tritt das Unternehmen die Konkurrenz zu den schon heute mächtigen Kooperationen an, in denen sich teils mehrere hundert Apotheker zusammengetan haben, um gemeinsam zu werben und auf Einkaufstour zu gehen.
Partner gegen "De-Facto-Ketten"
DocMorris oder andere unternehmensgeführte Franchise-Systeme könnten "De-facto-Ketten" aufbauen, sagt Peter Menk, Geschäftsführer der Kooperation "Partner Apotheken". Doch im Wettbewerb um Apotheker, Kunden und attraktive Standorte haben sich die traditionellen Verbünde längst in Stellung gebracht. Menk schaut jedenfalls zuversichtlich nach vorn: "Die Zukunft wird den Kooperationen gehören", sagte er dem Branchendienst "Apotheke Adhoc".
AFP
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