Schäuble bleibt bei Schulden standhaftBremse wird nicht gelockert
Bundesfinanzminister Schäuble will die Schuldenregel nicht aufweichen. Sein Ministerium weist einen anderslautenden Zeitungsbericht zurück. Die Union spricht von einem absurden Vorwurf, doch die Opposition hält Tricksereien für möglich.
Das Bundesfinanzministerium hat Vorwürfe zurückgewiesen, mit der Neuauflage des Bankenrettungsfonds Soffin würde die Schuldenbremse gelockert. "Diese Aussage trifft nicht zu", verlautete aus dem Ministerium. Vielmehr gehe es um Anpassungen und darum, die Schuldenbremse gerade nicht zu umgehen.
Die "Bild"-Zeitung hatte zuvor berichtet, Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble treffe Vorbereitungen, um im Zuge von Finanzkrise und Bankenrettungen die im Grundgesetz festgelegte Schuldenbremse umgehen zu können. Die Zeitung wies auf einen Entwurf zur Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes hin. Dieser sehe vor, dass der Bundestag künftig einem Tilgungsplan zustimmen solle, wenn mit einer Kreditaufnahme "die nach der Schuldenregel zulässige Kreditaufnahme überschritten worden ist", hieß es.
Banken im Fokus
"Die Anforderungen der Schuldenregel werden in vollem Umfang eingehalten", hieß es aus dem Ministerium. Der haushaltspolitische Sprecher der Union, Norbert Barthle, nannte den Vorwurf absurd. FDP-Haushaltsexperte Otto Fricke betonte, es werde eine Lücke geschlossen und über die Anforderung der Schuldenregel hinausgegangen. Aus Sicht der SPD dagegen könnte die Ausnahmeregel der Schuldenbremse ausgeweitet und damit getrickst werden.
Auslöser der Debatte ist der am 14. Dezember vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf für den Soffin II. Mit der befristeten Wiederauflage schafft Schwarz-Gelb bis Ende 2012 ein Instrument, um Banken in der europäischen Schuldenkrise stützen zu können.
Der Soffin II ist ein Sondervermögen außerhalb des Bundeshaushalts. Der Umgang damit ist in der Schuldenregel nicht näher konkretisiert, weshalb eine Anpassung erfolgt. Der Entwurf enthält folgende Regelung: Sollte der Soffin II Kredite für Banken-Hilfen aufnehmen und diese über die nach der Schuldenregel zulässige Kreditaufnahme hinausgehen, wird ein Tilgungsplan fällig.
Die Tilgung der möglichen zusätzlichen Kredite wird der nach der Schuldenregel relevanten Nettokreditaufnahme des Bundes zugerechnet und nicht dem Rettungsfonds. Die Schuldenbremse war im Jahre 2009 eingeführt worden. Der Bund darf deshalb ab 2016 pro Jahr neue Schulden von maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts machen.