Wirtschaft

Koalition vor EinigungReform der Finanzaufsicht

18.03.2010, 21:21 Uhr

Nach langem Hin und Her tut sich was beim Thema Finanzaufsicht. Union und FDP erzielen einem Zeitungsbericht zufolge einen Konsens über das Holdingmodell. Demnach wird per Gesetz eine neue Bundesbankholding eingerichtet.

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Blick auf das Frankfurter Bankenviertel. (Foto: picture alliance / dpa)

Die Bundesregierung steht kurz vor einer Einigung über die neue Struktur der Finanzaufsicht. Man habe einen Konsens mit der FDP über das sogenannte Holdingmodell erreicht, berichtet die "Financial Times Deutschland" unter Berufung auf Kreise der Unionsfraktion.

Nach dem jetzt auf dem Tisch liegenden Vorschlag der CDU/CSU werde per Gesetz eine neue Bundesbankholding eingerichtet. Sie solle voraussichtlich drei Säulen kontrollieren: Die jetzige Finanzaufsicht BaFin bleibe als eine Säule bestehen und führe künftig allein die gesamte Aufsicht über Banken, Versicherer und Wertpapierhandel. Bislang war die Bankenaufsicht auf BaFin und Bundesbank verteilt.

Die Bundesbank als Notenbank, die für die Geldpolitik zuständig sei, verbleibe als zweite Säule unterhalb der Holding ohne die bisherige Bankenaufsicht, so das Blatt. Daneben stehe der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (Soffin), der zu einem permanenten Krisennotfonds für Banken und Versicherer ausgebaut werden solle. In der CDU/CSU hieß es laut FTD, es sei aber noch nicht ausgemacht, ob auch der Soffin eine Säule bilden werde, denn er sei Sondervermögen des Bundes.

Liberale: Tendenz zur Holding

Der Vorstand der Holding soll dem Bericht zufolge aus Bundesbankchef Axel Weber als Vorsitzendem sowie den Chefs von BaFin und Soffin gebildet werden. Möglicherweise würden auch die Leiter von Versicherungs- und Wertpapieraufsicht dem Gremium angehören.

FDP-Finanzexperte Frank Schäffler sagte laut FTD, die Reform solle vor der Sommerpause in den Bundestag eingebracht werden. Die FDP habe noch nicht final entschieden, ob sie das Holdingmodell bevorzuge oder die Integration in die Bundesbank. Doch gebe es eher eine Tendenz zur Holding. "Das andere Modell verursacht verfassungsrechtliche Probleme." Diese ließen sich nur ausräumen, wenn man für den Bereich der Bankenaufsicht die Unabhängigkeit der Bundesbank aufweiche.

Quelle: rts