Mehr Möglichkeiten für VerbraucherSchärferes Kartellrecht geplant

Kartellsündern soll es künftig härter an den Kragen gehen. Das Wirtschaftsministerium will einem Zeitungsbericht zufolge in einer Gesetzesnovelle durchsetzen, dass Verbraucherverbände bessere Möglichkeiten erhalten, zu klagen - auch wenn der Schaden für den Einzelnen geringfügig ist.
Das Bundeswirtschaftsministerium will härter gegen Kartellsünder vorgehen. So sollten Verbraucherverbände künftig gegen Kartelle weitreichende Klagemöglichkeiten eingeräumt bekommen, berichtet das "Handelsblatt" unter Berufung auf Koalitionskreise. Geplant sei, bei Kartellen alle finanziellen Vorteile abzuschöpfen, die einzelne Verbraucher wegen der Geringfügigkeit des Schadens nicht einklagen könnten.
Die neuen Klagemöglichkeiten auf Unterlassung und Vorteilsabschöpfung sind Teil der Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das Bundeswirtschaftsministerium bestätigte, dass in Kürze Eckpunkte einer Kartellrechtsnovelle vorgelegt werden sollen. Einzelheiten wollte eine Sprecherin des Ministeriums nicht kommentieren.
Preisabsprachen kosten Millionen
Auslöser für die neuen Rechte der Verbraucherverbände sind laut "Handelsblatt" Fälle, die Juristen als Masse- und Streuschäden bezeichnen und die hohe Millionenschäden verursachen. So hatte das Kartellamt 2009 die Preisabsprache von mehreren Kaffeeherstellern aufgedeckt, bei der sich der individuelle Schaden des einzelnen Verbrauchers im Centbereich bewegte und eine Klage nicht lohnte. Ganz im Gegensatz zur Summe des wirtschaftlichen Vorteils des Kartells.
Erst vor wenigen Tagen hatte das Bundeskartellamt seinen neuen Tätigkeitsbericht vorgelegt. Danach mussten deutsche Unternehmen bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht in den vergangenen zwei Jahren Strafen von insgesamt mehr als 560 Millionen Euro zahlen. In den Verfahren ging es neben Kaffee auch um Brillengläser, Dachziegel oder Mörtelsilos.