Urteil in VW-AffäreVolkert muss in Haft
Der ehemalige VW-Betriebsratschef Volkert muss ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof bestätigte ein entsprechendes Urteil. Volkert hatte unzulässige Sonderboni in Millionenhöhe kassiert.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Haftstrafe gegen den früheren VW-Betriebsratschef Klaus Volkert in der Korruptionsaffäre bei Volkswagen bestätigt. Damit ist das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom Februar 2008 rechtskräftig. Volkert muss seine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten antreten. Gegen das Urteil hatten Staatsanwaltschaft Braunschweig und Verteidigung erfolglos Revision eingelegt.
Das Landgericht Braunschweig hatte Volkert wegen Anstiftung und Beihilfe zur Untreue für schuldig befunden: Volkert habe unzulässige Sonderboni von knapp zwei Mio. Euro kassiert. Das Landgericht wertete dies als Beihilfe zur Untreue des damaligen VW-Personalvorstands Peter Hartz. Außerdem habe Volkert Hartz zur Begünstigung des Betriebsrates angestiftet und seiner Geliebten einen Schein-Arbeitsvertrag bei VW verschafft.
Die VW-Affäre um Lustreisen auf Firmenkosten, Schmiergeld- und Bonuszahlungen war 2005 ans Licht gekommen. Ex-Personalvorstand Peter Hartz war in einem ersten Korruptionsprozess zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden.
Urteil gegen Gebauer bestätigt
Der BGH bestätigte auch die Bewährungsstrafe gegen den Ex-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer, der mit Volkert zusammen auf der Anklagebank saß. Gebauer ist eine der Schlüsselfiguren in der Affäre um Lustreisen und Schmiergelder bei VW. Er hatte dem Urteil zufolge Bordellbesuche von Betriebsräten auf Firmenkosten organisiert und über ein Sonder-Spesenkonto abgerechnet. Gebauer erhielt dafür wegen Untreue ein Jahr auf Bewährung.
Das juristische Nachspiel der vor vier Jahren ruchbar gewordenen Affäre ist mit dem Abschluss der Verfahren gegen Volkert und Gebauer allerdings nicht zu Ende. Noch immer ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen den früheren Personalchef der VW-Tochter Skoda, Helmuth Schuster. Auch er war der Staatsanwaltschaft zufolge an Bordellbesuchen auf VW-Kosten beteiligt. Zudem soll er ein Netz von Tarnfirmen geknüpft, Schmiergelder von Zulieferern verlangt und versucht haben, VW-Gelder auf eigene Konten abzuzweigen. Wann es in diesem Fall zu einer Anklage kommt, ist allerdings völlig offen.