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Haftbefehl aufgehobenEtappensieg für Alexander Falk

23.11.2005, 15:29 Uhr

Das Landgericht Hamburg hat den Haftbefehl im Betrugsverfahren gegen den früheren Internet-Star Alexander Falk aufgehoben. Gegen ihn bestehe nicht mehr der Tatverdacht des vollendeten Betruges, sondern nur noch des versuchten Betruges, teilte die Gerichtspressestelle in Hamburg mit.

Das Landgericht Hamburg hat den Haftbefehl im Betrugsverfahren gegen den früheren Internet-Star Alexander Falk aufgehoben. Gegen ihn bestehe nicht mehr der Tatverdacht des vollendeten Betruges, sondern nur noch des versuchten Betruges, wie die Gerichtspressestelle am Mittwoch in Hamburg mitteilte.

Auch die Haftbefehle gegen drei Mitangeklagte seien aufgehoben worden. Falk muss sich unter anderem wegen Betruges im Zusammenhang mit dem Verkauf seiner früheren Firma Ision vor Gericht verantworten.

Die Kammer begründete ihren Entschluss mit den Ergebnissen eines Gutachtens. Danach bestehe nicht mehr ein dringender Tatverdacht gegen Falk, durch die Mitwirkung am Verkauf eines Aktienpaketes der Ision AG an das Unternehmen Energis einen gemeinschaftlichen vollendeten Betrug in einem schweren Fall begangen zu haben. Falk war gegen Auflagen bereits seit April nach 22 Monaten Untersuchungshaft auf freiem Fuß.

Falk musste sich seit dem 3. Dezember 2004 mit mehreren Mitangeklagten wegen Kursmanipulation, Betruges und Steuerhinterziehung vor Gericht verantworten. Falk und seine Mitarbeiter sollen die Umsätze ihres Internet-Unternehmens Ision AG durch Scheingeschäfte beschönigt haben, um es dann zu überhöhtem Preis zu verkaufen.