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Gnade vor GerichtPrivate Raubkopien möglich

22.03.2006, 15:51 Uhr

Nach dem neuen Urheberrecht ist das Kopieren von CDs oder Filmen für den Privatgebrauch zwar strafbar, aber weiterhin möglich, da es nicht geahndet wird. Es gebe kein öffentliches Interesse an der Verfolgung dieser Vergehen, so Justizministerin Zypries.

Die Bundesregierung hat das seit Monaten diskutierte neue Urheberrecht auf den Weg gebracht:

Nach dem am Mittwoch in Berlin vom Kabinett beschlossenen Entwurf ist eine digitale Kopie von Musik-CDs oder Filmen für den privaten Gebrauch zwar strafbar. Für Verbraucher bleibt allerdings ein Schlupfloch: Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) verwies auf 153 der Strafprozessordnung, dem zufolge der Staatsanwalt ein Verfahren einstellen kann, wenn die Schuld gering ist und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Dies sei in 99,9 Prozent solcher Fälle so.

Eine ursprünglich bei der Modernisierung des Urheberrechts geplante "Bagatellklausel" wurde auf Betreiben der Union aus dem am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf gestrichen. Der Klausel zufolge sollten Verbraucher straffrei bleiben, wenn die Zahl der Kopien gering sei und sie nur dem Privatgebrauch dienten. Damit sollte unter anderem eine "Kriminalisierung der Schulhöfe" vermieden werden. Für die Verbraucher ändert sich aber auch so nach der Gesetzesänderung, die voraussichtlich 2007 in Kraft treten wird, nichts. Die Privatkopie auch in digitaler Form von einer legalen Quelle ist weiterhin möglich.

Nicht erlaubt ist dagegen, für eine Kopie einen Kopierschutz zu umgehen. Darauf stehen Strafen bis zu einem Jahr Gefängnis. Rechtswidrig handelt auch, wer in einer Tauschbörse im Internet etwa einen Musiktitel auf seinen Computer lädt, der dort offensichtlich rechtswidrig angeboten wird. Ziel des Gesetzes ist nach Worten von Bundesjustizministerin Zypries der bessere Schutz der Rechte von Sängern, Filmemachern oder Autoren.

Als Beispiel nannte die SPD-Politikerin etwa das Angebot eines aktuellen Kinofilms im Internet. Es sei ganz klar, dass kein privater Internetnutzer über die nötigen Rechte verfüge. Das Runterladen eines Kinofilms aus einer Tauschbörse sei also offensichtlich rechtswidrig. In geringfügigen Fällen verzichteten die Staatsanwaltschaften jedoch in der Regel auf eine Verfolgung.

Einen neuen Weg geht das Gesetz bei der Vergütung der Urheber. Der Gesetzgeber will künftig die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben auf Kopiergeräte oder Speichermedien nicht mehr vorschreiben. Stattdessen sollten Vertreter der Künstler und Hersteller sie in einem maximal einjährigen Schiedsverfahren selbst aushandeln. Damit die Vergütung in einem wirtschaftlich angemessenen Verhältnis zum Preis der Geräte oder des Mediums stehe, sei festgelegt, dass sie nicht mehr als fünf Prozent betrage. Für Geräte, die überwiegend nicht zur Vervielfältigung genutzt werden könnten, falle die Obergrenze geringer aus.

Das Gesetz soll nach Angaben der Ministerin im kommenden Jahr in Kraft treten. Der Bundesrat muss nicht zustimmen. Die erste Lesung im Bundestag werde es voraussichtlich noch vor der Sommerpause geben. Größere Änderungen am Regelwerk erwarte sie nicht. Auch Kanzlerin Angela Merkel habe in der Kabinettssitzung betont, es handele sich um einen sehr ausgewogenen Entwurf. Zypries hatte den Referentenentwurf bereits im vergangenen Herbst während der rot-grünen Regierungszeit vorgelegt.