Urteile im VW-ProzessVolkert muss in Haft
Der VW-Prozess um Untreue und Lustreisen ist zu Ende gegangen. Das Landgericht Braunschweig verurteilte Ex-Betriebsratschef Volkert zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Ex-Personalchef Gebauer wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Verteidigung will in Revision gehen. Volkerts Anwalt sprach von einem "krassen Fall von Zweiklassen-Strafjustiz".
Der frühere VW-Betriebsratschef Klaus Volkert muss wegen seiner Verwicklung in die VW-Affäre um Untreue und Lustreisen auf Firmenkosten ins Gefängnis. Das Landgericht Braunschweig verurteilte Volkert wegen Anstiftung und Beihilfe zur Untreue und Verstoßes gegen das Betriebsverfassungsgesetz zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Ex-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer wurde zu einer Strafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt.
Volkert hatte Sonderbonuszahlungen in Höhe von fast zwei Millionen Euro vom früheren VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz erhalten. Gebauer hatte Lustreisen, Sexparties und Geschenke auf VW-Kosten organisiert, nachdem Hartz ihn aufgefordert hatte, die Spitze der Betriebsräte "großzügig" zu behandeln.
Volkert habe gewusst, dass für seine Bezüge eine eigens für die Gehaltsfestsetzung für Betriebsräte geschaffene Kommission zuständig war, sagte die Vorsitzende Richterin Gerstin Dreyer. Er habe diese bewusst umgangen. "Der Angeklagte wusste, dass er die Zahlungen nur deshalb erhielt, weil er Betriebsratsvorsitzender war, sagte Dreyer. Dabei spiele es überhaupt keine Rolle, welchen Wert seine Arbeit für VW hatte. Volkert hatte argumentiert, er habe die Zahlungen erhalten, weil er mit seiner Arbeit als Betriebsratschef wichtige und "wertschöpfende" Aufgaben im Interesse des Unternehmens erfüllt habe.
Die Staatsanwaltschaft hatte für Volkert eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten gefordert. Für Gebauer hielt die Anklage ein Jahr und acht Monate für angemessen. Die Verteidiger hatten dagegen in allen Hauptanklagepunkten Freisprüche verlangt. Es ist offen, ob Revision gegen das Urteil eingelegt wird.
Die Verteidigung will in Revision gehen. Volkert und Hartz seien ungleich behandelt worden, sagte Volkerts Anwalt Johann Schwenn nach der Urteilsverkündung. Er sprach von einem "krassen Fall von Zweiklassen-Strafjustiz". Auch Gebauers Verteidiger Wolfgang Kubicki kündigte einen solchen Schritt an.
Volkert und Gebauer gelten als Schlüsselfiguren in der VW-Affäre um Lustreisen auf Firmenkosten und Schmiergeldzahlungen, die im Sommer 2005 ins Rollen gekommen war. Hartz war im Januar 2007 nach einem umstrittenen Deal mit der Justiz wegen Untreue zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung und 576.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden.