Hoffen auf milde StrafeZumwinkel erwartet Urteil
Im Steuerprozess gegen den früheren Postchef Zumwinkel wird am Montag das Urteil erwartet. Da er bei den Finanzbehörden seine Steuerschulden beglichen, eine bedeutende Lebensleistung präsentiert und ein Geständnis abgelegt hat, kann er auf eine milde Strafe hoffen. Das wären eine Geldbuße und eine Haftstrafe auf Bewährung.
Im Steuerprozess gegen den früheren Postchef Klaus Zumwinkel wird am Montag das Urteil erwartet. Zum Prozessauftakt hatte der 65-Jährige am Donnerstag ein Geständnis abgelegt und Steuerhinterziehung über eine Liechtensteiner Stiftung in Höhe von knapp 970.000 Euro für die Jahre 2002 bis 2006 eingeräumt.
Unberücksichtigt bleiben vor Gericht verjährte Steuerschäden, die Zumwinkel mit seiner bereits 1986 eingerichteten Stiftung "Devotion Family Foundation" vor 2002 angerichtet haben könnte. Dazu hat er sich im Prozess auch nicht geäußert. Unklar blieb dadurch, wann er welches Vermögen in die Stiftung gesteckt hat. Angefangen hat er mit 30.000 Schweizer Franken, am Ende waren es rund zwölf Mio. Euro.
Insgesamt zeigte sich der ehemalige Spitzenmanager knapp ein Jahr nach seiner spektakulären Festnahme in seinem Kölner Privathaus reumütig. Es wäre der größte Fehler seines Lebens gewesen und er werde die Folgen tragen, sagte er vor der 12. Wirtschaftsstrafkammer. Da Zumwinkel bei den Finanzbehörden auch seine Steuerschulden beglichen, eine bedeutende Lebensleistung präsentiert und ein Geständnis abgelegt hat, kann er auf eine milde Strafe hoffen. Das wären eine Geldbuße in Höhe der angeklagten Steuerhinterziehung und eine Haftstrafe auf Bewährung.
"Pluspunkte gesammelt"
Oberstaatsanwalt Gerrit Gabriel hatte betont, Zumwinkel habe mit dem Geständnis "Pluspunkte gesammelt, die zwingend strafmildernd zu bewerten" seien. Spekulationen, nach denen es eine heimliche Vereinbarung zwischen Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidigung gebe und eine Bewährungsstrafe für den Angeklagten bereits ausgemacht sei, widersprachen Gabriel und der Vorsitzende Richter Wolfgang Mittrup.
Die Staatsanwaltschaft war Zumwinkel auf die Spur gekommen, weil eine gestohlene Datensammlung der Liechtensteiner LGT-Bank dem Bundesnachrichtendienst angeboten worden war. Der BND reichte sie an die Steuerfahndung weiter, die die Bochumer Staatsanwaltschaft einschaltete. Die Wirtschaftsstrafkammer will am Montag noch einige Dokumente erörtern und dann voraussichtlich die Plädoyers anhören und zu einem Urteil kommen.
Bereits Ende vergangener Woche war im Rostocker Prozess um die Erpressung der Liechtensteinischen Landesbank (LLB) der Hauptangeklagte zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Auch dieser Bank waren Kundendaten gestohlen worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 49-Jährige zusammen mit zwei mitangeklagten Männern die Bank mit etwa 2300 Kontobelegen mutmaßlicher deutscher Steuersünder erpresst hat.