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Donnerstag, 25. März 2010

Deutscher Antrag abgelehnt: Heringshai bleibt schutzlos

Sämtliche Haiarten dürfen auch in Zukunft gehandelt werden. Das ist das enttäuschende Ergebnis zum Abschluss der Artenschutzkonferenz in Doha.
Steaks vom Aussterben bedrohter Heringshaie liegen in einer Fischtheke.

Steaks vom Aussterben bedrohter Heringshaie liegen in einer Fischtheke.

Enttäuschung für die Tierschützer: Die Vertragsstaaten des Washingtoner Artenschutzabkommens CITES haben zum Abschluss ihrer Konferenz im Emirat Katar einen deutschen Antrag zum Schutz des Heringshais wieder gekippt. Damit wurden sämtliche Papiere zum Schutz der Haie von der Konferenz abgeschmettert. Nicht nur die Tierschützer, sondern auch die deutsche Delegation hatte sich am vergangenen Dienstag gefreut, als die CITES-Staaten den Schutz einer Hai-Art beschlossen hatten.

Mehrere Fischfang-Nationen veranlassten jedoch am Donnerstag eine zweite Abstimmung durch die Vollversammlung, bei der die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit nicht mehr zustande kam. Das bedeutet, dass für den Handel mit Heringshaien auch künftig keine Ausfuhrgenehmigungen notwendig sind.

Weiterhin Schillerlocken und Haifischsteaks

"Die Meere bleiben ein weißer Fleck beim Artenschutz", kritisierte der stellvertretende deutsche Delegationsleiter in Doha, Gerhard Adams. "Hinter dieser Entscheidung stehen vor allem Singapur, China und Japan", sagte Volker Homes von der Umweltstiftung WWF. Er sprach von einem "Debakel für den Tierschutz".

Ein zweiter deutscher Antrag zum Schutz des Dornhais, aus dessen Bauchlappen die Fischhändler Schillerlocken herstellen, war bereits zuvor abgeschmettert worden. Auch Anträge der USA für eine Kontrolle des Handels mit Hammerhaien und dem Weißspitzen-Hochseehai lehnten die CITES-Staaten ab.

dpa

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