StichwortContergan
Das Schlafmittel Contergan der rheinischen Firma Grünenthal kam 1957 auf den Markt. Viele Schwangere nahmen es ein, weil es auch gegen Übelkeit wirkte. Erst später stellte sich heraus, dass es im ersten Schwangerschaftsdrittel in den Wachstumsprozess des Ungeborenen eingreift.
Bald nach der Einführung kamen im In- und Ausland rund 10.000 Kinder mit schweren körperlichen Missbildungen - vor allem an Armen und Beinen - zur Welt. Allein in Deutschland waren etwa 5000 Kinder betroffen, viele starben kurz nach der Geburt. Vier Jahre nach dem Start zog Grünenthal das Medikament zurück.
Die Schäden wurden auf die in der Tablette enthaltene Substanz Thalidomid zurückgeführt. Sie wurde für die Keimschädigungen in der vierten bis sechsten Schwangerschaftswoche verantwortlich gemacht. Erwachsene klagten nach längerer Einnahme von Contergan über Nervenschäden.
Nach langwierigem Tauziehen wurde 1971 die öffentlich-rechtliche Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" zur Linderung der Not der Betroffenen errichtet. Sie wurde mit einem Kapital von mehr als 200 Millionen Mark ausgestattet - das Geld kam jeweils etwa zur Hälfte von Grünenthal und vom Bund. Nach zweimaliger Aufstockung belaufen sich die vom Bund eingezahlten Mittel auf mittlerweile 320 Millionen Mark. Aus dem Stiftungsfonds erhalten die Geschädigten eine Rente.
Die letzte Rentenerhöhung für die jetzt noch rund 2700 deutschen Contergan-Opfer gab es zum 1. Juli 2002. Abhängig vom Grad der Behinderung sind dies derzeit monatlich zwischen 121 und 545 Euro. Zum 1. Juli 2008 sollen die Renten nun auf bis zu 1090 Euro verdoppelt werden. Dafür hatten die Koalitionsfraktionen im Februar eine Aufstockung der Hilfsgelder um 15 Millionen Euro beschlossen.