

Die ETF-Landschaft bleibt in Bewegung: Amundi, einer der größten ETF-Anbieter Europas, kündigte die Fusion zweier MSCI World ETFs an. Diese Maßnahme betrifft viele Privatanleger, denn der ETF verwaltet rund 6,7 Milliarden EUR.
Doch was bedeutet diese Fusion konkret? Während sich an der Anlagestrategie und den Kosten kaum etwas ändert, sollten Anleger die steuerlichen Folgen berücksichtigen. Besonders für deutsche Anleger kann die Zusammenlegung steuerliche Konsequenzen haben, die im schlimmsten Fall unerwartete Belastungen mit sich bringt.

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Amundi möchte zum 21. Februar 2025 die folgenden beiden ETFs verschmelzen:
Amundi löst den in Luxemburg ansässigen MSCI World V ETF auf und verschmelzt ihn mit dem in Irland ansässigen MSCI World ETF (WKN: ETF146).
Beide Fonds bilden den MSCI World Index ab. Das bedeutet, sie haben dieselbe Anlagestrategie und auch die Gesamtkostenquote (TER) von 0,12 % p. a. ist identisch.
Für Anleger bedeutet das, dass sich an ihrer Geldanlage operativ wenig ändert. Das mögliche Problem liegt vielmehr in den steuerlichen Konsequenzen dieser Verschmelzung.
Obwohl es sich technisch um eine Fusion handelt, wertet das deutsche Finanzamt dies steuerlich als Verkauf und anschließenden Neukauf. Das liegt daran, weil die Fusion über mehrere Länder hinweg erfolgt.
Dadurch werden bisher aufgelaufene Kursgewinne realisiert, wodurch Abgeltungssteuer fällig werden kann. Wären beiden ETFs in einem Land beheimatet, würden deutsche Finanzämter keine Steuern berechnen.
Da es sich um einen Aktienfonds handelt, greift die Teilfreistellung von 30 %. Dank dieser sind nur 70 % der Kursgewinne steuerpflichtig.
Die Abgeltungssteuer in Deutschland beträgt 26,375 % (inklusive Solidaritätszuschlag), hinzukommt gegebenenfalls die Kirchensteuer.
Diese Steuer bucht der Broker in der Regel direkt vom Verrechnungskonto des Anlegers ab.
Natürlich können Sie auch Ihren Freistellungsauftrag (1.000 EUR pro Person und Jahr) nutzen, um die Steuerlast zu reduzieren. Doch wenn dieser nicht ausreicht, dann sollten Sie darauf achten, dass Ihr Konto in Höhe der Steuer gedeckt ist.
Laut dem ETF-Vergleichsportal extraetf.com ist der Amundi MSCI World V ETF mit rund 6,7 Milliarden EUR Fondsvolumen auf Platz 47, gemessen an der Fondsgröße. Es ist also kein kleiner ETF mehr.
Die Zusammenlegung der ETFs erfolgt aus mehreren Gründen:
Stellen Sie sicher, dass Ihr Verrechnungskonto eine ausreichende Deckung aufweist, um die Abgeltungssteuer begleichen zu können. Alternativ könnte auch der Freistellungsauftrag ausreichend sein, den Sie natürlich zuvor bei der Bank einreichen müssen.
Sie könnten jetzt einen Teilverkauf in Betracht ziehen, damit Sie über genügend Liquidität verfügen, um die Steuer zu zahlen.
Prüfen Sie, ob Sie eventuell Verluste aus vorherigen Jahren verrechnen können (Verlustvorträge). Im Regelfall macht das der Broker automatisch, sofern die Verluste auch dort anfielen.
Vielleicht könnten Sie Verluste aus anderen Positionen realisieren, um die Steuerlast zu reduzieren. Wichtig: Sie können nur Gewinne und Verluste mit anderen ETF- oder Fonds-Positionen verrechnen, nicht mit Aktien oder Derivaten.
Die Verschmelzung der beiden Amundi MSCI World ETFs bedeutet für Anleger keine Änderungen in der Anlagestrategie, kann aber steuerliche Konsequenzen haben.
Da das Finanzamt die Umstellung als Verkauf und Neukauf wertet, kann für einen Anleger Abgeltungssteuer anfallen. Wer investiert bleibt, sollte sich rechtzeitig informieren, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden.
Sie können außerdem Amundi über eine gebührenfreie Hotline für Fragen zur Fusion erreichen: 0800-555 1928.

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