

Aufgrund einer neuen Regelung aus Artikel 39a der MiFIR-Reform dürfen Broker in der EU seit dem 1. Juli 2026 kein Payment for Order Flow mehr annehmen. Vielen Neobrokern fällt damit eine wichtige Einnahmequelle weg, was sich langfristig auf Gebühren oder Zinskonditionen auswirken kann. Ein guter Anlass für Anleger, das eigene Depot zu überprüfen und zu klären, wann und ob sich ein Wechsel überhaupt lohnt.
Payment for Order Flow, kurz PFOF, bezeichnete Rückvergütungen, die Broker von Handelsplätzen dafür erhielten, dass sie Kundenorders dorthin weiterleiteten. Kritiker sahen darin einen Interessenkonflikt: Der Broker hatte einen Anreiz, Orders dorthin zu leiten, wo die Zahlung am höchsten ausfiel und nicht immer dorthin, wo der Kunde die beste Ausführung bekam. Die europäische Wertpapieraufsicht ESMA sah darin ein mögliches Problem mit den Mifid-II-Vorgaben zu Best Execution und Kostentransparenz.
Die deutsche BaFin war einem pauschalen Verbot gegenüber lange skeptisch und verwies auf eigene Untersuchungen, wonach PFOF für Anleger auch Vorteile wie niedrigere Transaktionskosten mit sich bringen könne. Durchgesetzt hat sich am Ende jedoch die strengere EU-Linie und seit Juli 2026 gilt das Verbot verbindlich für alle Broker. Für Kunden bedeutet das vor allem eines: Broker müssen ihre Erlösmodelle anpassen. Dies geschieht etwa über höhere Gebühren, stärkere Zinserträge auf Kundeneinlagen oder die eigene Handelsinfrastruktur. Wie genau sich das bei einzelnen Anbietern auswirkt, ist noch nicht überall abschließend geklärt.
Der Ablauf ist standardisiert. Kunden eröffnen ein Depot beim neuen Anbieter und füllen dort ein Übertragungsformular aus. Der neue Broker fordert die Bestände anschließend selbst beim alten Anbieter an. Für inländische Wertpapiere dauert der Übertrag in der Regel ein bis drei Wochen. Bei ausländischen Papieren oder komplexeren Depots können es zwei bis acht Wochen werden, weil zusätzliche Lagerstellen eingebunden werden müssen.
Während der Übertragung bleiben die Wertpapiere weiter Eigentum des Kunden. Laufende Sparpläne müssen aber separat neu eingerichtet werden, denn diese werden vom jeweiligen Broker angeboten und wandern deshalb nicht automatisch mit.
Technisch läuft die Übertragung meist über ein standardisiertes Verfahren der Deutschen Kreditwirtschaft, an das nahezu alle deutschen Banken und Broker angeschlossen sind. Der Datenaustausch zwischen abgebendem und aufnehmendem Institut erfolgt darüber automatisiert. Kunden müssen in der Regel dazu nur das Übertragungsformular korrekt ausfüllen und die Depotnummer des alten Anbieters angeben.

Der Depotübertrag ist standardisiert und läuft in der Regel automatisch und ohne Probleme ab (Foto: Shutterstock/ insta_photos)
Für inländische Depotüberträge dürfen deutsche Banken und Broker keine Gebühren verlangen. Grundlage ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2004 (Az. XI ZR 200/03). Kosten können nur entstehen, wenn Wertpapiere bei einer ausländischen Lagerstelle geführt werden und der Wechsel dort zusätzlichen Aufwand verursacht. Solche Gebühren dürfen an Kunden weitergegeben werden und sollten vorab beim abgebenden Broker erfragt werden.
Betroffen sind vor allem US-Aktien und andere Titel, die nicht über eine deutsche Wertpapiersammelbank, sondern über einen ausländischen Verwahrer gehalten werden. Die Höhe solcher Fremddepotgebühren unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter erheblich, ein pauschaler Richtwert existiert nicht. Wer viele US-Einzelaktien hält, sollte diesen Punkt vor dem Wechsel gezielt abfragen.
Steuerlich ist ein Depotübertrag in der Regel neutral. Die Anschaffungsdaten und Einstandskurse wandern mit über, ein steuerpflichtiges Verkaufsereignis entsteht dadurch nicht. Wichtig ist, dass beide Broker diese Daten korrekt und vollständig übermitteln.
Nicht jedes Wertpapier lässt sich reibungslos übertragen. Bruchstücke von Aktien oder ETFs, die bei manchen Neobrokern durch Sparpläne entstehen, akzeptieren nicht alle Broker als Depotübertrag. Sie müssen dann meist vor dem Wechsel des Anbieters verkauft werden.
Auch bestimmte ausländische Fonds oder strukturierte Produkte sind nicht bei jedem Anbieter handelbar. Wer solche Positionen hält, sollte vor dem Wechsel prüfen, ob der neue Broker sie überhaupt führen kann. Manche Neobroker bieten zudem Sonderformen wie Bruchstückhandel bei Einzelaktien an, die es beim neuen Anbieter unter Umständen so nicht gibt. In solchen Fällen bleibt oft nur der Verkauf vor dem Übertrag, was wiederum steuerliche Folgen haben kann, falls dabei Gewinne realisiert werden.
Der Sparerpauschbetrag ist an das jeweilige Depot gebunden. Wer ihn über mehrere Broker aufgeteilt hat, muss den Freistellungsauftrag beim neuen Anbieter neu einrichten. Für 2026 liegt der Betrag bei 1.000 Euro für Einzelpersonen und 2.000 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare.
Ein konkretes Beispiel für eine Stolperfalle sind ETF-Sparpläne mit monatlichen Kleinbeträgen. Sie erzeugen über die Jahre häufig Bruchstücke, also Anteile unter einem Hundertstel eines ganzen ETF-Anteils. Nicht jeder neue Broker kann solche Bruchstücke übernehmen, sodass sie beim alten Anbieter verbleiben oder dort verkauft werden müssen, bevor das restliche Depot umzieht.

Ein Paar Hinweise sollte man bei dem Depot-Umzug beachten (Foto: Shutterstock/ Ken stocker)
Nicht jeder Gebührenunterschied rechtfertigt den Aufwand eines Übertrags. Ein Wechsel lohnt sich vor allem bei drei Konstellationen, die über einzelne Cent-Beträge hinausgehen. Erstens bei dauerhaft höheren Gebühren, wenn der bisherige Broker etwa bei Orderkosten oder Fremdwährungsgebühren spürbar teurer ist als die Konkurrenz.
Zweitens bei fehlendem Produktangebot, wenn gewünschte Aktien, ETFs oder Auslandsbörsen beim aktuellen Anbieter nicht verfügbar sind. Manche Broker beschränken sich auf eine kleinere Auswahl an Handelsplätzen oder bieten bestimmte Produktklassen gar nicht an, was bei wachsendem Anlagehorizont zum limitierenden Faktor werden kann. Drittens bei wiederholten technischen Problemen oder schlechtem Kundenservice, die den Handel im entscheidenden Moment blockieren können.
Bei kleinen Kostenunterschieden lohnt sich der Aufwand oft nicht. Ein Übertrag bindet Zeit, und während der Bearbeitung sind einzelne Positionen vorübergehend nicht handelbar. Ein Rechenbeispiel verdeutlicht die Größenordnung. Wer im Jahr 20 Einzelorders zu je 2.000 Euro aufgibt und dabei pro Order 2 Euro statt 5 Euro Gebühr zahlt, spart 60 Euro jährlich. Bei einem Depotwert im sechsstelligen Bereich mit entsprechend höherem Ordervolumen kann sich derselbe Gebührenunterschied schnell auf mehrere Hundert Euro pro Jahr summieren.

XTB bietet gute Konditionen für den Handel an
XTB wurde 2002 in Warschau gegründet und ging 2016 an der dortigen Börse an die Öffentlichkeit. Zu den Auszeichnungen der vergangenen Jahre zählen unter anderem die Prämierung als „Best Brokerage House in Europe“ durch das Global Banking & Finance Review sowie Leserpreise von Bloomberg und Börse am Sonntag.
Vier Punkte sollten vor jedem Depotübertrag geklärt sein. Erstens ein Kostenvergleich über die tatsächlich genutzten Funktionen, nicht nur über die Werbepreise für Sparpläne. Zweitens die Prüfung, ob alle gehaltenen Wertpapiere beim neuen Broker handelbar sind. Drittens die Neueinrichtung von Sparplänen und Freistellungsauftrag direkt nach Depoteröffnung. Viertens ein realistischer Zeitplan. Wer kurzfristig auf sein Depot zugreifen muss, sollte den Übertrag nicht unmittelbar vor wichtigen Handelsentscheidungen anstoßen.
Sinnvoll ist außerdem, das alte Depot erst nach vollständiger Bestätigung des Übertrags zu kündigen. So bleibt im Zweifel ein Zugriff auf die alten Unterlagen und Steuerbescheinigungen erhalten, falls beim neuen Anbieter noch Rückfragen zu einzelnen Positionen auftauchen.
Ein Depotwechsel ist damit kein einmaliger Kraftakt, sondern ein planbarer Vorgang mit klaren rechtlichen Leitplanken. Wer Kosten, Produktangebot und die eigenen Bestände vorher sauber abgleicht, reduziert das Risiko unangenehmer Überraschungen während der Übertragung deutlich.
In der Regel nicht. Die Wertpapiere werden direkt übertragen, nicht verkauft, und die ursprünglichen Anschaffungsdaten wandern mit über. Ein steuerpflichtiges Ereignis entsteht nur, wenn einzelne Positionen wegen fehlender Handelbarkeit vor dem Übertrag verkauft werden müssen.
Für inländische Wertpapiere ist mit ein bis drei Wochen zu rechnen, bei ausländischen Beständen oder komplexeren Depots mit bis zu acht Wochen. Die genaue Dauer hängt auch vom abgebenden Broker und der Anzahl der übertragenen Positionen ab.
Sparpläne werden beim Depotübertrag nicht automatisch mitübernommen. Sie müssen beim neuen Broker separat neu eingerichtet werden, und die alte Ausführung sollte vorher gekündigt werden, um Doppelbuchungen zu vermeiden.
Der eigentliche Übertrag inländischer Wertpapiere ist seit einem BGH-Urteil aus dem Jahr 2004 gebührenfrei. Kosten können nur bei ausländischen Lagerstellen anfallen, dies sollte vorab beim bisherigen Anbieter erfragt werden. Ein Teilübertrag einzelner Positionen ist ebenfalls möglich, der Rest des Depots kann dann beim bisherigen Broker verbleiben.

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