

Am Morgen des 7. April 2025 funktionierten die Handels-Apps von Trade Republic und Scalable Capital über eine Stunde lang nicht zuverlässig. Auslöser war ein Ansturm besorgter Anleger nach dem Kurseinbruch infolge der US-Zollankündigungen. Die Systeme waren der Zugriffsmasse nicht gewachsen. Die BaFin forderte danach von den betroffenen Instituten Stellungnahmen an, wie sie ihre Systeme künftig gegen Überlastung in Stressphasen absichern.
Aktien und ETFs im Depot sind rechtlich Sondervermögen. Geht ein Broker insolvent, gehören die Wertpapiere weiterhin dem Kunden und müssen herausgegeben werden. Sie fallen nicht in die Insolvenzmasse. Das reduziert das Risiko eines Totalverlusts durch eine Broker-Pleite erheblich, schließt es aber nicht vollständig aus. Zwei Fälle bleiben ungedeckt oder nur begrenzt gedeckt.
Erstens Ansprüche aus fehlerhaft abgewickelten Wertpapiergeschäften. Hier greift die gesetzliche Anlegerentschädigung mit 90 Prozent der Forderung, maximal aber 20.000 Euro pro Kunde.
Zweitens Bargeld auf dem Verrechnungskonto. Ist der Broker selbst eine Bank, greift die reguläre Einlagensicherung bis 100.000 Euro. Ist der Broker keine Bank, sondern nur Wertpapierfirma, liegt das Geld meist bei einer Partnerbank, und es zählt deren Einlagensicherung. Die Details unterscheiden sich je nach Anbieter und sollten vor der Kontoeröffnung geprüft werden.
Bei einem Depotwert deutlich über 20.000 Euro ist die Anlegerentschädigung damit rechnerisch keine vollständige Absicherung mehr für Forderungen aus fehlgeschlagenen Transaktionen. Das spricht dafür, Vermögen bei wachsendem Depotwert auf mehrere Anbieter zu verteilen, auch wenn die eigentlichen Wertpapiere davon unberührt bleiben.

Der Handel über mehrere Broker hat besonders im Insolvenzfall Vorteile (Foto: Shutterstock/ fizkes)
Der zweite Grund ist Marktzugang. Neobroker mit Fokus auf Sparpläne bilden oft nur einen Teil der weltweiten Börsenplätze ab. Manche beschränken sich auf Xetra, außerbörslichen Handel über Handelspartner und eine Auswahl an US-Standardwerten. Wer gezielt an ausländischen Heimatbörsen kaufen will, etwa um bei Dividenden Quellensteuervorteile zu nutzen, oder wer Zugang zu Neuemissionen sucht, stößt bei einem reinen Sparplan-Broker an Grenzen. Ein zweites Depot bei einem Anbieter mit breiterem Börsenzugang schließt diese Lücke, ohne das bestehende Sparplan-Depot aufzugeben.
Die Kombination ist in der Praxis üblicher als der vollständige Wechsel: ein Broker für den automatisierten, kostengünstigen Vermögensaufbau, ein zweiter für gezielte Einzelkäufe, Auslandsbörsen oder spezielle Produkte. Ein konkretes Beispiel sind Neuemissionen. Zeichnet ein Unternehmen an einer US-Börse ein IPO, bekommen Privatanleger über die meisten deutschen Sparplan-Broker keinen direkten Zugang zur Erstzuteilung.
Sie können die Aktie frühestens ab dem ersten Handelstag am Sekundärmarkt kaufen, oft bereits zu einem höheren Kurs als beim Ausgabepreis. Broker mit eigener IPO-Zeichnungsfunktion schließen diese Lücke, allerdings mit eigenen Risiken: Zuteilungsquoten sind begrenzt, und ein IPO-Kurs kann nach der Erstnotiz ebenso fallen wie steigen.
Kein Broker ist für jedes Handelsverhalten gleich günstig. Wer überwiegend ETF-Sparpläne bespart, profitiert von Anbietern mit kostenlosen oder besonders günstigen Sparplänen. Wer aktiver handelt oder größere Einzelorders aufgibt, fährt oft besser mit einem Pauschalmodell pro Order. Ein Broker, der bei Sparplänen am günstigsten ist, muss bei Einzelkäufen nicht zwangsläufig ebenfalls vorne liegen. Das gilt auch umgekehrt.
Wer beide Depotarten kombiniert, zahlt in der Regel weniger, als wenn er sein gesamtes Handelsverhalten bei einem einzigen Anbieter unterbringt, der nur für einen Teil davon konkurrenzfähig ist.

Bei mehreren Broker-Depots sollte man den Überblick über die Kosten behalten (Foto: Shutterstock/ Summit Art Creations)
Ein Beispiel für einen Broker, der gezielt die Lücken eines reinen Sparplan-Depots schließt, ist Freedom24. Die Ursprünge reichen bis 2008 zurück, als Timur Turlov mit 100.000 US-Dollar Startkapital Freedom Finance gründete, zunächst mit Fokus auf Märkte der ehemaligen Sowjetunion.
2015 übernahm die Gruppe das Unternehmen BMB Munai und firmierte anschließend als Freedom Holding Corp um, seit Oktober 2019 an der Nasdaq notiert unter dem Kürzel FRHC. 2024 wurde die europäische Handelsplattform in Freedom24 umbenannt, Ende 2024 war die Unternehmensgruppe in 22 Ländern aktiv.
Eine pauschale Euro-Grenze gibt es nicht, drei Anhaltspunkte lassen sich aber benennen. Erstens die Einlagensicherung: Nähert sich das bei einem einzelnen Broker gehaltene Barguthaben oder die Forderungslage der 20.000-Euro-Grenze der Anlegerentschädigung, ist eine Aufteilung sinnvoll.
Zweitens der Marktzugang: Sobald ein einzelner Broker die gewünschten Börsenplätze oder Produkte, etwa IPOs, nicht abdeckt, rechtfertigt das ein zweites Depot unabhängig von der Depotgröße. Drittens die Handelsfrequenz: Wer regelmäßig sowohl spart als auch aktiv handelt, profitiert fast immer von zwei auf das jeweilige Verhalten zugeschnittenen Anbietern.
Wer dagegen ausschließlich kleine monatliche ETF-Sparraten bespart und selten oder nie einzelne Positionen kauft, hat mit einem einzigen, dafür sorgfältig ausgewählten Broker in der Regel keinen Nachteil. Ein zweites Depot verursacht zusätzlichen Verwaltungsaufwand, der sich erst ab einer gewissen Komplexität im eigenen Handelsverhalten auszahlt. In der Praxis entsteht der Wechsel selten als bewusste Entscheidung an einem einzigen Tag, sondern schrittweise: ein zusätzliches Depot für den ersten IPO-Versuch, eines für eine Auslandsaktie, die beim bisherigen Broker nicht handelbar war.
Wer diese Erweiterungen bewusst statt zufällig vornimmt, behält eher den Überblick darüber, welches Depot welchem Zweck dient. So lässt sich vermeiden, am Ende mehrere Konten mit überlappender Funktion und unnötigem Verwaltungsaufwand zu führen.

Der erweiterte Marktzugang ist ein Vorteil, wenn man mehrere Broker nutzt (Foto: Shutterstock/ Branislav Nenin)
Nein, in der Regel nicht. Wertpapiere gelten als Sondervermögen und bleiben Eigentum des Kunden, auch wenn der Broker insolvent wird. Betroffen von der gesetzlichen Anlegerentschädigung sind vor allem offene Forderungen aus fehlerhaft abgewickelten Geschäften sowie Bargeld auf dem Verrechnungskonto, falls der Broker keine eigene Bank ist.
Eine feste Grenze gibt es nicht. Ein Richtwert ist die Anlegerentschädigung von maximal 20.000 Euro pro Kunde: Nähert sich das bei einem Anbieter gehaltene Barguthaben dieser Marke, sprechen Sicherheitsgründe für eine Aufteilung. Unabhängig von der Depotgröße kann sich ein zweiter Broker auch wegen fehlenden Marktzugangs oder ungünstiger Kosten für bestimmtes Handelsverhalten lohnen.
Der Schwerpunkt von Freedom24 liegt auf Einzelkäufen von Aktien, ETFs und Anleihen über 15 internationale Börsenplätze sowie dem Zugang zu IPOs. Wer regelmäßige automatisierte ETF-Sparpläne sucht, sollte die aktuellen Sparplanangebote direkt beim Anbieter prüfen, da sich das Angebot ändern kann.
Etwas mehr Aufwand entsteht, weil für jeden Broker eine eigene Jahressteuerbescheinigung anfällt und Verlustverrechnungstöpfe zwischen Anbietern nicht automatisch zusammengeführt werden. Wer den Sparerpauschbetrag über mehrere Broker per Freistellungsauftrag aufteilt, behält in der Regel dennoch den Überblick, sollte die Aufteilung aber bewusst vornehmen.

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