

Ab dem 1. Juli 2026 dürfen nur noch lizenzierte Plattformen Krypto-Dienste in der EU anbieten. Wer seine Coins auf einer Börse ohne MiCA-Zulassung hält, muss damit rechnen, dass diese das EU-Geschäft auch kurzfristig einstellen muss. Damit stellt sich die entscheidende Frage: Wo wird das eigene Guthaben am Stichtag verwahrt und ist die Plattform dahinter auch zugelassen?
MiCA steht für Markets in Crypto-Assets, geregelt in der Verordnung (EU) 2023/1114. Es ist das erste einheitliche europäische Regelwerk für den Handel mit Kryptowerten und deren Verwahrung. Erfasst werden auch die Dienstleister dahinter, also Börsen und Verwahrer, die Kryptowerte im Auftrag von Kunden in der EU verwalten.
Vor MiCA hatte jeder Mitgliedstaat eigene Regeln oder im schlimmsten Fall: gar keine Regeln. Ein Anleger mit wohnhaft in den Niederlanden, Frankreich oder Spanien hatte je nach gewählter Börse und deren Sitzland völlig unterschiedliche Rechte. Im Streitfall war oft unklar, welche Behörde überhaupt zuständig war und an wen sich ein geschädigter Nutzer wenden konnte. Im Jahr 2024 zählte Europa schätzungsweise 31 Millionen Krypto-Nutzer, von denen keiner auf einen gemeinsamen Schutzrahmen zurückgreifen konnte. Die Verordnung soll nun genau diese Lücke schließen.

Bitpanda kann eine ofizielle MiCA-Zulassung vorweisen und bietet den Kryptohandel ab 1€ an
MiCA wurde in Stufen eingeführt, um bestehenden Anbietern Zeit zur Anpassung zu geben, ohne den Zugang der Nutzer abrupt zu kappen. Anbieter mit einer nationalen Registrierung von vor dem 30. Dezember 2024 durften unter einer Übergangsregelung weiterarbeiten, während sie ihren MiCA-Antrag abschlossen. Diese Frist läuft nun zum nächsten Monatsersten aus.
Ein Aspekt, der in der Berichterstattung oft unerwähnt bleibt: MiCA betrifft neben den Plattformen auch einzelne Kryptowerte. Besonders Stablecoins stehen unter strengen Auflagen. Emittenten von wertreferenzierten Token und E-Geld-Token müssen eigene Zulassungen vorweisen. Mehrere Börsen haben deshalb bereits diverse Stablecoins ausgelistet, die diese Anforderungen nicht erfüllen.
Für Anleger heißt das: Es kann passieren, dass ein gehaltener Token auf der neuen, lizenzierten Plattform gar nicht mehr handelbar ist. Wer den Anbieter wechselt, sollte deshalb vorab prüfen, ob die eigenen Bestände beim Zielanbieter überhaupt weiterhin geführt werden können. Andernfalls droht die Situation, dass ein Coin zwar übertragen, aber nicht mehr verkauft oder getauscht werden kann. Ein genauer Check des neuen Anbieter kann deshalb vor späteren Ärger schützen.
Gerade bei kleineren oder exotischeren Token lohnt der Blick. Die großen Kryptowährungen wie Bitcoin und Ether werden auch in Zukunft bei jedem lizenzierten Anbieter handelbar bleiben. Bei Nischen-Coins und bestimmten Stablecoins ist das jedoch keineswegs garantiert. Wer einen solchen Bestand hält, klärt am besten vor dem Transfer, ob ein möglicher Verkauf auf der alten Plattform die beste Lösung ist. Und zwar solange sie noch aktiv ist.

Bitpanda bietet wichtige Sicherheitsmaßnahmen
Die Lizenz wird von einer nationalen Aufsichtsbehörde innerhalb des Wirtschaftsraums erteilt und gilt über den sogenannten Passporting-Mechanismus in allen Mitgliedstaaten. Eine in einem EU-Land lizenzierte Plattform darf damit europaweit operieren.
Ob ein Anbieter tatsächlich zugelassen ist, lässt sich leicht überprüfen. Die ESMA führt ein öffentliches Register aller lizenzierten Krypto-Dienstleister, das CASP-Register. Dort sind die zugelassenen Unternehmen einsehbar. Ein Eintrag dort ist die einzig belastbare Information und nicht die Werbeaussage auf der Startseite einer Börse. Gerade bei international tätigen Anbietern lohnt der genaue Blick, welche konkrete Unternehmenseinheit die deutschen Kunden bedient und ob diese Einheit lizenziert ist.
Drei Dinge sind unabhängig vom Anbieter sinnvoll:
Ein Wechsel läuft in der Praxis über einen Krypto-Transfer von der alten zur neuen Wallet, nicht über einen Verkauf mit anschließendem Neukauf. Das ist wichtig, weil ein Verkauf innerhalb der einjährigen Haltefrist einen steuerpflichtigen Vorgang auslösen kann, während ein reiner Wallet-Transfer steuerlich neutral bleibt. Wer unsicher ist, ob die eigenen Coins beim Zielanbieter ankommen, testet den Weg mit einem kleinen Betrag, bevor der gesamte Bestand bewegt wird.
MiCA schreibt lizenzierten Anbietern konkrete Pflichten vor, die über ein bloßes Gütesiegel hinausgehen. Kundengelder müssen, soweit nach MiCA vorgeschrieben, getrennt vom Vermögen des Unternehmens verwahrt werden. Die Coins der Nutzer gehören damit rechtlich nicht dem Anbieter. Gerät die Plattform in Schieflage, fallen die verwahrten Kryptowerte nicht in die Konkursmasse. Hinzu kommen Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung und an die Sicherheit der technischen Systeme.
Der Hintergrund liegt in der Vergangenheit. Mehrere große Börsenzusammenbrüche haben Nutzer ohne durchsetzbare Ansprüche zurückgelassen, weil Kundenvermögen mit dem Firmenvermögen vermischt war und im Zusammenbruch verschwand. Genau solche Fälle soll die Verordnung erschweren.
Eine wichtige Grenze bleibt dennoch: MiCA macht Kryptowährungen nicht zu Bankeinlagen. Die gesetzliche Einlagensicherung, die Bankguthaben bis 100.000 Euro absichert, gilt für Kryptowerte nicht. Sie kann allenfalls für Euro-Guthaben greifen, das ein Anbieter bei einer Partnerbank hält. Reguliert bedeutet also besser geschützt, aber nicht risikofrei.

Bitpanda bietet neben Kryptowährungen noch andere Investitionsmöglichkeiten an
Wer vor dem Stichtag auf eine regulierte Plattform wechseln will, findet in Bitpanda eine empfehlenswerte Adresse. Das Unternehmen gehörte Anfang 2025 zu den ersten großen Krypto-Anbietern überhaupt, die eine MiCA-Lizenz erhielten. Ausgestellt wurde diese von der deutschen BaFin und ist über das Passporting europaweit gültig. Während andere Börsen ihren Zulassungsstatus bis zuletzt offenlassen, ist diese Frage bei Bitpanda seit über einem Jahr geklärt.
Für Anleger, die ohnehin vor dem 1. Juli aktiv werden müssen, ist der Wechsel zu einem früh lizenzierten Anbieter wie Bitpanda damit ein naheliegender Schritt. Wer vergleichen möchte: Auch Trade Republic oder BISON sind BaFin-reguliert. Entscheidend bleibt in jedem Fall die im CASP-Register der ESMA hinterlegte Lizenz, die sich vor einem Transfer mit wenigen Klicks prüfen lässt.
Der 1. Juli 2026 ist kein Grund zur Panik, aber ein klarer Anlass zu handeln. Wer seine Coins auf einer lizenzierten europäischen Plattform hält, muss nichts unternehmen. Wer auf einer Börse ohne Zulassung aktiv ist, sollte den Wechsel nicht bis zur letzten Woche aufschieben.
Ein nüchterner Blick auf die eigene Lage genügt für den Anfang. Auf welcher Plattform liegen die Bestände? Steht sie im CASP-Register der ESMA? Falls nein, gibt es eine offizielle Mitteilung des Anbieters, wie es nach dem Stichtag weitergeht? Diese drei Fragen lassen sich schnell klären.
Der ungünstigste Fall ist tatenlos abzuwarten. Wer nämlich abwartet bis eine nicht lizenzierte Plattform den Betrieb einstellt, erlebt unter Umständen, dass der Zugriff auf das eigene Guthaben plötzlich an Fristen und Bedingungen geknüpft wird. Ein rechtzeitiger Transfer auf einen geprüften Anbieter nimmt diesen Druck heraus. Bei größeren Beständen oder offenen steuerlichen Fragen empfiehlt sich zusätzlich der Gang zu einer fachkundigen Beratung, da dieser Text keine individuelle Beratung ersetzen kann.


Finanzielle Differenzgeschäfte (sog. contracts for difference oder auch CFDs) sind komplexe Instrumente und gehen wegen der Hebelwirkung mit dem hohen Risiko einher, schnell Geld zu verlieren. Der überwiegende Anteil der Privatkundenkonten verliert Geld beim CFD-Handel. Sie sollten überlegen, ob Sie verstehen, wie CFD funktionieren, und ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.