

Trading über Bitpanda bietet Anlegern nicht nur die Chance, an der Entwicklung der Kryptomärkte zu partizipieren. Mit den ersten Gewinnen stellt sich die Frage nach der steuerlichen Behandlung. Das deutsche Steuerrecht macht auch bei Investments über die österreichische Plattform keine Ausnahme: Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen oder den Aktien- und ETF-Derivaten können steuerpflichtig werden. Damit sind sie ein Fall für die Steuererklärung.
Dabei unterschätzen Anleger mitunter die Komplexität der steuerlichen Regelungen. Anders als bei deutschen Brokern, die automatisch die Abgeltungssteuer abführen, liegt die Verantwortung bei einem Investment über Bitpanda beim Trader. Zusätzlich unterliegen die verschiedenen Asset-Klassen unterschiedlichen steuerlichen Regelungen. Eine Tatsache, die auch im Zusammenhang mit Bitpanda Fusion zu beachten ist.
Das deutsche Steuerrecht behandelt die bei Bitpanda handelbaren Asset-Klassen sehr unterschiedlich. Bei Bitpanda Stocks handelt es sich nicht um echte Aktien oder ETFs, sondern um Derivatverträge, die durch die zugrunde liegenden Wertpapiere gedeckt sind.
Diese Derivate werden in Deutschland als Kapitaleinkünfte mit dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent besteuert – wenn es sich bei Bitpanda um eine Plattform mit Sitz in Deutschland handeln würde. Allerdings führt der Anbieter Bitpanda diese Steuer nicht automatisch aus Österreich ab – deutsche Anleger müssen Kapitalerträge selbst in der Steuererklärung angeben. Damit entfällt übrigens bei Bitpanda – anders als für die Gewinne aus dem BSDEX Sparplan – der Freistellungsauftrag.
Für Kryptowährungen gelten im Hinblick auf die Steuern – auch im Vergleich Bitpanda vs. Bitvavo – andere Regeln: Sie werden nach § 23 EStG als private Veräußerungsgeschäfte behandelt. Entscheidend ist an dieser Stelle die Haltedauer der digitalen Assets. Werden Coins innerhalb von zwölf Monaten nach dem Erwerb verkauft, unterliegen Gewinne der Einkommensteuer. Bei Verkäufen nach Ablauf der einjährigen Haltefrist bleiben Gewinne steuerfrei.

➡️ Bei den Bitpanda Steuern gibt es einiges zu beachten/ Shutterstock/
Neben den Kryptowährungen und dem derivativen Trading auf Aktien und ETFs bietet Bitpanda Anlegern auch die Chance, in Rohstoffe (Commodities) und Edelmetalle zu investieren. Beim Investment in Rohstoffe handelt es sich um Derivatverträge auf börsengehandelte Commodities (ETCs). Die Gewinne hieraus sind Kapitaleinkünfte und müssen daher auch steuerlich so in der Einkommenssteuererklärung von Tradern behandelt werden.
Bei Bitpanda Metals handelt es sich um tokenisierte Edelmetalle, die physisch hinterlegt sind. Gewinne aus einem Verkauf sind steuerfrei, wenn die Haltedauer mindestens ein Jahr beträgt. Innerhalb eines Jahres unterliegen sie der Einkommensteuer. Wer als Anleger dieses Asset auf der Plattform einsetzt, darf in der Steuererklärung die Angabe auf keinen Fall vergessen.
Anleger, die sich für Bitpanda interessieren und ein Handelskonto einrichten, müssen Gewinne in der Steuererklärung angeben. Aus Anlegersicht wird das Thema Bitpanda und Steuern in Deutschland dadurch erschwert, dass die einzelnen Assets oft zu unterschiedlichen Zeitpunkten erworben werden. Wie bemisst sich dann das maßgebende Zeitfenster von 12 Monaten?
Ausschlaggebend ist beim Krypto-Trading das First-In-First-Out-Prinzip (FIFO). Hiermit legt das Finanzamt fest, dass die zuerst erworbenen Kryptowährungen steuerlich als zuerst veräußert angesehen werden. Diese Regelung hat bei volatilen Kursen erhebliche Auswirkungen auf die Steuerbelastung. In diesem Zusammenhang ist der Wechsel zu Bitvavo keine Alternative, da die Regeln für alle Plattformen gelten.

⚖️ Bei den Bitpanda Steuern für das Krypto Trading gelten extra Regelungen/ Shutterstock/ PeopleImages.com – Yuri A
Besonders komplex wird die Behandlung der Einnahmen im Hinblick auf die Zusatzangebote. Bitpanda bietet mit Staking einen zusätzlichen, passiven ROI. Dabei handelt es sich steuerrechtlich um sonstige Einkünfte, die bis zu einer Grenze von 256 Euro steuerfrei sind, darüber hinaus aber einer Besteuerung unterliegen.
Außerdem gibt es noch die Bitpanda Card mit einem integrierten Cashback. Auszahlungen in Fiatgeld können in diesem Zusammenhang als Rabatt eingestuft werden. Gutschriften in Form digitaler Assets werden als Zuwendung zwar mit 0 Euro angesetzt. Allerdings ergeben sich an dieser Stelle bei einer Veräußerung der Assets steuerrechtliche Fragen.
Wer sich als Anleger für das Investieren bei Bitpanda interessiert, tut dies aus mehreren Gründen. Auf der einen Seite bietet die Plattform eine breite Auswahl verschiedener Krypto-Assets. Andererseits kann auch am Aktien- und ETF-Markt partizipiert werden. Anleger aus Deutschland müssen allerdings eines immer im Hinterkopf behalten: Das Krypto-Trading auf der österreichischen Plattform interessiert auch das Finanzamt. Beim Investieren über Bitpanda fallen Steuern auch in Deutschland an.
Verluste aus Krypto-Geschäften können nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Verluste aus Aktien oder ETFs lassen sich dagegen mit anderen Kapitalerträgen ausgleichen. Eine Verrechnung zwischen den verschiedenen Einkunftsarten ist jedoch nicht möglich.
Nein, Bitpanda führt keine Abgeltungssteuer für Anleger mit einem deutschen Wohnsitz ab. Als österreichischer Anbieter ist die Plattform dazu nicht verpflichtet. Deutsche Anleger müssen sowohl ihre Kapitalerträge aus Aktien-Derivaten und Rohstoffen als auch Krypto-Gewinne und Edelmetall-Erträge selbstständig in der Steuererklärung angeben..
Bitpanda meldet derzeit keine Daten an deutsche Finanzämter. Ab 2026 ändert sich dies grundlegend: Mit der DAC8-Richtlinie (Directive on Administrative Cooperation) werden Krypto-Börsen und Finanzdienstleister EU-weit verpflichtet, Transaktionsdaten automatisch an die nationalen Steuerbehörden zu melden, was einen Datenaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten erlaubt.
Die Plattform hinterlegt alle für die Steuer relevanten Berichtsdaten in der Kontoverwaltung. Anleger melden sich an und finden diese unter „Berichte und Dokumente“.
Wer einen Teil seiner Erträge vergisst anzumelden, kann diese einfach über vier Jahre durch eine berichtigte Steuererklärung rückwirkend einreichen. Wird dies vorsätzlich unterlassen, handelt es sich um den Tatbestand der Steuerhinterziehung.

Finanzielle Differenzgeschäfte (sog. contracts for difference oder auch CFDs) sind komplexe Instrumente und gehen wegen der Hebelwirkung mit dem hohen Risiko einher, schnell Geld zu verlieren. Der überwiegende Anteil der Privatkundenkonten verliert Geld beim CFD-Handel. Sie sollten überlegen, ob Sie verstehen, wie CFD funktionieren, und ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.