Online-Broker bieten Anlegern immer wieder Neukundenprämien, Boni für spezielle Events oder zeitlich begrenzte Aktionen, die von Barprämien über ETF- und Aktienanteile bis hin zu neuen, innovativen Features reichen. Aus Anlegersicht lohnt sich aber nicht jede dieser Prämien. Einerseits, weil sich nicht zum persönlichen Anspruch passen, auf der anderen Seite aufgrund der Konditionen.

Im Brokerage-Segment setzen die Anbieter auf verschiedene Anreize, um Neukunden zu gewinnen oder eine stärkere Bindung zu Bestandskunden aufzubauen. Eine klassische Variante sind Barprämien, die nach wie vor verbreitet sind. Die Bonushöhe schwankt an dieser Stelle zwischen den Anbietern sehr stark.
Eine zweite Option sind Prämien, mit denen Anleger direkt in die Kapitalanlage starten – indem Broker Wertpapiere gutschreiben. Dies kann als Fractional Share oder als Einzelaktie erfolgen und sich auf Aktien sowie ETFs erstrecken.
Was Broker ebenfalls regelmäßig in Aktionen verpacken, sind neue Funktionen, die über den Aktionszeitraum kostenfrei zur Verfügung stehen und/oder bestimmte Anlageprodukte in den Fokus rücken. Dazu gehören zeitlich begrenzte Sonderkonditionen – wie kostenlose Orderausführungen oder reduzierte Spreads und Zinsen auf das Verrechnungskonto.
Broker-Deals sind an Bedingungen geknüpft, die in einigen Fällen komplexer ausfallen – als auf den ersten Blick den Anschein hat. Zu den zentralen Faktoren gehören:
Gerade in letztgenanntem Fall ist es wichtig, die Teilnahmebedingungen sehr genau zu lesen. Einerseits unterscheiden sich die Broker im Zeitraum, es kann schnell um drei, sechs oder 12 Monate gehen. Auf der anderen Seite können nur bestimmte Verfügungen – wie der Depotübertrag – beschränkt sein.
Teilnahmeberechtigt sind in vielen Fällen Neukunden. Wobei der Begriff Neukunde mitunter sehr dehnbar ist, da mitunter einige Monate nach der Kontoschließung wieder an einigen Aktionen teilgenommen werden kann.
Wer bereits ein Depot beim jeweiligen Broker unterhält, ist oft ausgeschlossen. Auch zeitliche Fristen spielen eine entscheidende Rolle: Häufig müssen bestimmte Aktionen innerhalb von 30 oder 60 Tagen nach Depoteröffnung erfolgen.
Bei Bar- und Sachprämien wie ETF-Anteilen oder Aktien kommen steuerliche Aspekte hinzu. Werden Bar-Boni im Rahmen einer Aktion gutgeschrieben, kann dies als steuerrelevanter Zugewinn eingestuft werden. Zudem greifen beim späteren Verkauf von Assets die üblichen Regelungen zur Abgeltungssteuer.

Broker-Deals und Prämien sin oft an verschiedene Bedingungen geknüpft (Foto: Shutterstock/ PeopleImages)
Nicht alle Einschränkungen sind auf den ersten Blick offensichtlich. Es kann zum Beispiel passieren, dass Broker die Produktauswahl während der Aktionslaufzeit limitieren oder bestimmte Wertpapiere von der Prämienberechtigung ausschließen. Was im ersten Moment nach einem attraktiven Deal aussieht, kann sich so als wenig flexibel erweisen.
Ein weiterer Stolperstein sind automatische Verlängerungen oder Folgekosten, die nach Ablauf der Aktionsperiode greifen. Werden Prämien an kostenpflichtige Services gekoppelt, die nach einer Testphase automatisch kostenpflichtig werden, drohen Kosten, wenn Ableger nicht rechtzeitig kündigen.
Auch unklare Formulierungen in den AGB sorgen für Missverständnisse. Begriffe wie die „qualifizierende Transaktion“ können sehr unterschiedlich definiert sein. Während Anleger davon ausgehen, dass damit jede Art von Wertpapierkauf gemeint ist, schließt der Broker Sparpläne oder bestimmte Ordertypen explizit aus.
Was ebenfalls schnell übersehen wird: Bei einer vorzeitigen Depotauflösung, Überträgen in andere Portfolios oder einer Unterschreitung eines Mindestbestands kann es zu Rückforderungsansprüchen kommen. Die bereits gutgeschriebene Prämie muss dann zurückgezahlt werden. Dieser Punkt ist besonders ärgerlich bei Aktien oder ETFs, wenn sich deren Wert an der Börse inzwischen deutlich erhöht hat.
In Bezug auf die Verfügbarkeit und Auswahl ist bei den Broker-Aktionen mit gewissen Mustern zu rechnen. Gerade nach dem Jahreswechsel setzen die Anbieter auf Neukundenwerbung. Der Grund: Viele Anleger starten mit guten Vorsätzen ins neue Jahr und wollen ihre Finanzen neu ordnen. Diese Phase eignet sich besonders für umfangreiche Depot-Wechselaktionen.
Rückt das vierte Quartal näher, startet der Einzelhandel in den Black Friday und die Vorweihnachtszeit. Auch Broker nutzen diese Phase, um noch einmal neue Kunden für das eigene Angebot zu interessieren. Dabei wird mitunter ein thematischer Bezug zu den Feiertagen gewählt – wie das Verschenken von Aktien unterm Weihnachtsbaum.
Neue Produkte sind ein klassischer Ansatz, um im Marketing eine Aktion zu starten. Diese zeitlich begrenzten Promotion gelten für das neue Produktfeature und zeigen auf die neuen Handelsmöglichkeiten oder das erweiterte Leistungsportfolio – mit Sonderkonditionen für Early Adopters. Auch der Markteintritt neuer Anbieter geht üblicherweise mit attraktiven Startangeboten einher.
Eine Prämie sollte nie allein das ausschlaggebende Kriterium für die Brokerwahl sein. Entscheidend ist grundsätzlich immer das Gesamtpaket. Anleger müssen sich verschiedene Fragen stellen. Unter anderem geht es dabei um:
Auch die Höhe der Mindesteinzahlung spielt im Verhältnis zur Prämie eine Rolle. Eine Aktie im Wert von 100 Euro verliert an Attraktivität, wenn dafür ein vierstelliger Eurobetrag im Depot gebunden bleiben muss. Zusätzlich schränken die Mindesthaltefristen die Flexibilität deutlich ein, was gerade für Anleger zum Problem wird, die kurzfristig über Kapital verfügen wollen.
Broker-Aktionen bieten durchaus einige Features, die Anleger dazu bewegen, sich die Angebote eingehender anzuschauen. Mithilfe einer Checkliste fällt es leichter, die Aktionen – bevor sich angemeldet wird – objektiv unter die Lupe zu nehmen.

Mit unserer Checkliste erfährt man ob sich Broker-Deals & Prämien wirklich lohnen (Foto: Shutterstock/ DexonDee)
Broker-Deals bieten oft Neukunden einen finanziellen Anreiz für den Einstieg ins Trading oder einen Depotwechsel. Aber: Die Entscheidung für einen Broker muss auf langfristigen Faktoren basieren – wie der Gebührenstruktur oder dem Handelsangebot.
Diese „harten Fakten“ sind wichtiger als einmalige Boni, da sie die Anlegererfahrung langfristig prägen. Wer als Trader diese Aktionen nutzen will, prüft alle Bedingungen sorgfältig und muss sicherstellen, dass der gewählte Broker auch ohne die Prämie zu den eigenen Anforderungen passt.
Nein, die Entscheidung über die Prämien-Angebote trifft jeder Broker selbst entsprechend der Ausrichtung auf die anvisierte Zielgruppe. Gute Chancen haben Anleger bei Anbietern, die gerade neu in den Markt eingestiegen sind oder die neue Features aufgelegt haben und für diese eine Promotion starten.
Die Bewertung hängt in erster Linie vom persönlichen Anlageprofil ab. Allerdings steht bei einer Aktie immer im Raum, dass sie zu einem Outperformer werden kann – und die Höhe der ursprünglichen Prämie deutlich übersteigt. Letztlich entscheidet hier der individuelle Einzelfall.
Broker in Deutschland unterliegen einer strengen Kontrolle durch die BaFin. Allerdings schließt dies nicht aus, dass einzelne Anbieter auch im Inland Prämien anbieten. Der Vorteil liegt darin, dass im Streitfall deutsches Recht gilt, was die Durchsetzung von Ansprüchen anders gestaltet.
Die meisten Broker schließen das Kombinieren verschiedener Prämien aus. In den Teilnahmebedingungen ist üblicherweise geregelt, dass pro Kunde nur eine Aktion gleichzeitig in Anspruch genommen werden kann. Ausnahmen bestätigen aber die Regel – hier lohnt sich ein direktes Nachfragen beim Kundenservice.
Bei einer vorzeitigen Depotauflösung oder dem Übertrag von Aktionsvorteilen innerhalb der Sperrfrist behalten sich die Broker oft eine Rückforderung der Prämie vor. Dies kann sowohl Barprämien als auch den Gegenwert der Wertpapiere aus den Prämien betreffen. Die exakten Regelungen finden sich allgemein in den Aktionsbedingungen.
Barprämien gelten als sonstige Einkünfte und unterliegen der Einkommenssteuer. Bei Wertpapierprämien wird der Wert zum Zeitpunkt der Gutschrift als Anschaffungspreis angesetzt. Spätere Kursgewinne unterliegen der Abgeltungssteuer. Der Sparerpauschbetrag kann über einen Freistellungsauftrag genutzt werden, um den Steuerabzug zu vermeiden.
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