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Ginmon Freistellungsauftrag einrichten, ändern oder löschen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Zuletzt aktualisiert am 08.07.2026
Inhaltlich geprüft durch: Christian Habeck

Alle Informationen zum Freistellungsauftrag bei Ginmon

Ginmon ist ein in Deutschland ansässiger Anbieter von digitalen Vermögensverwaltungsdiensten, der sich auf die automatisierte Anlage von Geldern spezialisiert hat. Ein wesentlicher Aspekt der Verwaltung von Kapitalerträgen in Deutschland ist, dass Anleger bei Ginmon einen Freistellungsauftrag hinterlegen können.

Dieser ermöglicht es Anlegern, einen bestimmten Betrag ihrer Kapitalerträge von der Abgeltungssteuer zu befreien. In diesem Artikel geben wir einen umfassenden Überblick über den Freistellungsauftrag bei Ginmon und erklären seine Bedeutung, Funktionsweise und die Schritte zur Einrichtung.

Ginmon Freistellungsauftrag einrichten, ändern und löschen

Da Ginmon Kapitalerträge in Form von Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen generiert, ist es für Anleger von Vorteil, einen Freistellungsauftrag zu erteilen, um die Steuerlast zu minimieren.

Der Freistellungsauftrag gilt auch oder ist auch empfehlenswert, wenn Anleger bei Ginmon vermögenswirksame Leistungen anlegen.

Die Einrichtung eines Freistellungsauftrags bei Ginmon ist relativ einfach und kann in wenigen Schritten wie folgt durchgeführt werden:

1️⃣ Schritt: Einloggen ins Konto

Zunächst müssen sich Anleger in ihren Acoount einloggen. Das geht über die Website oder über die App des Robo Advisors.

2️⃣ Schritt: Ginmon Freistellungsauftrag einreichen

Nach dem Einloggen können Anleger ihren Freistellungsauftrag direkt über das Kundenportal von Ginmon einreichen. Hierbei müssen sie den gewünschten Freistellungsbetrag angeben, der bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags reichen kann. An dieser Stelle kann bei Ginmon der Freistellungsauftrag auch geändert oder gelöscht werden.

3️⃣ Schritt: Eingabe der Steuer-ID bzw. TIN

Sofern das bisher nicht geschehen ist, müssen Anleger auch ihre Steuer-ID sowie bei Paaren auch die des Partners mit angeben. Die Steuer-ID ist dabei nicht zu verwechseln mit der Steuernummer.

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Wichtige Grundlagen zum Freistellungsauftrag bei Ginmon

Ein Freistellungsauftrag ist ein Freibetrag, dass es Steuerpflichtigen in Deutschland ermöglicht, einen Teil ihrer Kapitalerträge steuerfrei zu beziehen.

Die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge beträgt in Deutschland 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Mit einem Freistellungsauftrag können Anleger bis zu einem bestimmten Betrag, dem sogenannten Sparer-Pauschbetrag, von dieser Steuer befreit werden.

Der Sparer-Pauschbetrag liegt derzeit bei jährlich 1.000 EUR für Einzelpersonen und 2.000 EUR für verheiratete Paare.

Er kann auch auf verschiedene Banken aufgeteilt werden. Es ist möglich, bei Ginmon den Freistellungsauftrag nachträglich, während des Jahres einzureichen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass dieser nicht später als bis zum 15. Dezember eingereicht werden sollte, wie Anleger bestätigen können, die bereits bei Ginmon Erfahrungen gemacht haben. Bereits gezahlte Steuer wird bei Ginmon durch den Freistellungsauftrag rückwirkend erstattet.

Ginmon freistellungsauftrag

Der Freistellungsauftrag bei Ginmon hat mehrere Vorteile:

  • Steuerersparnis: Durch die Nutzung des Freistellungsauftrags können Anleger einen Teil ihrer Erträge steuerfrei beziehen, was die Nettorendite erhöht.
  • Automatisierte Verwaltung: Ginmon kümmert sich um die korrekte Anwendung des Freistellungsauftrags, was den Verwaltungsaufwand für den Anleger reduziert. Anfallende Steuer führt das Unternehmen automatisch ab, und muss bei einer Ginmon Auszahlung nicht zusätzlich noch berücksichtigt werden.
  • Flexibilität: Anleger können bei Ginmon den Freistellungsauftrag ändern und löschen lassen. Eine Herabsetzung ist dabei nur bis zur bereits in Anspruch genommenen Höhe möglich.

Rechtliche und steuerliche Aspekte

Es ist wichtig zu beachten, dass der Freistellungsauftrag nur für Kapitalerträge gilt, die innerhalb Deutschlands erzielt werden. Er muss bei jeder Bank oder jedem Finanzdienstleister separat erteilt werden, bei dem der Anleger Kapitalerträge erzielt.

Zudem ist es nicht möglich, den Freistellungsauftrag rückwirkend für das vergangene Jahr zu erteilen. Für das laufende Jahr ist eine nachträgliche Anpassung dagegen möglich.

Anleger sollten auch sicherstellen, dass die Summe aller Freistellungsaufträge bei verschiedenen Banken den Sparer-Pauschbetrag nicht überschreitet, da dies zu einer Nachversteuerung führen könnte.

Ginmon bietet in diesem Zusammenhang Unterstützung und Informationen, um sicherzustellen, dass Anleger ihre Freistellungsaufträge korrekt verwalten.

FAQs zum Freistellungsauftrag bei Ginmon

✅ Wie richte ich einen Freistellungsauftrag bei Ginmon ein?

Die Einrichtung eines Freistellungsauftrags erfolgt über das Kundenkonto. Nach dem Einloggen kann der gewünschte Freistellungsbetrag zusammen mit der Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) angegeben werden. Nach Bestätigung wird der Freistellungsauftrag automatisch auf die Kapitalerträge angewendet, es fallen dabei keine Ginmon Kosten an.

❓ Kann ich meinen Freistellungsauftrag bei Ginmon nachträglich ändern?

Ja, der Freistellungsauftrag kann jederzeit über das Ginmon-Kundenportal geändert oder gelöscht werden. Eine Löschung oder Herabsetzung ist nur bis zur bereits in Anspruch genommenen Höhe möglich.

⌛ Was passiert, wenn ich den Freistellungsauftrag bei Ginmon nicht rechtzeitig einreiche?

Wird der Freistellungsauftrag nicht rechtzeitig eingereicht, erfolgt eine automatische Versteuerung der Kapitalerträge. Im Rahmen der Steuererklärung könnten sich Anleger, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, im darauffolgenden Jahr die Steuer erstatten lassen.

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Fazit

Wenn möglich, das heißt, falls bisher nicht ausgeschöpft, sollten Anleger einen Freistellungsauftrag bei Ginmon hinterlegen. Denn dadurch kann effektiv Steuern gespart und die Nettorendite maximiert werden. Ginmon bietet eine benutzerfreundliche Plattform, die es Anlegern ermöglicht, ihre Freistellungsaufträge effizient zu verwalten und von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren.

Anleger sollten sich der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen bewusst sein und ihre Freistellungsaufträge regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass sie den maximalen Nutzen daraus ziehen.

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