

Ausländische Quellensteuer ist eine Steuer, die auf Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden im Ausland erhoben wird. Die Definition von ausländischer Quellensteuer umfasst, dass diese direkt an der Quelle, also im Land der Ertragsentstehung, einbehalten und an das dortige Finanzamt abgeführt wird.
Die Höhe und damit die Bedeutung der ausländischen Quellensteuer variiert je nach Land und kann zwischen 0 % und über 30 % liegen.
Um eine Doppelbesteuerung im Heimatland zu vermeiden, existieren Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen vielen Ländern. Diese Abkommen ermöglichen es, die ausländische Quellensteuer auf die inländische Abgeltungssteuer anzurechnen oder einen Teil der gezahlten Steuer zurückzufordern.
Ein Beispiel hierfür ist die Reduzierung der Quellensteuer auf Dividenden von US-Unternehmen von 30 % auf 15 %, die dann auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet wird. Dazu müssen Anleger im Vorfeld eine Erklärung für ausländische US-Quellensteuer abgeben, dass sie nicht in den USA steuerpflichtig sind.
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