

Die Insolvenzmasse ist, laut Definition, in einem Insolvenzverfahren die Gesamtheit aller Vermögenswerte eines zahlungsunfähigen Schuldners, die zur Befriedigung der Gläubiger herangezogen werden können.
Sie umfasst das gesamte pfändbare Vermögen, das dem Schuldner zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt. Zur Insolvenzmasse, kurz erklärt, zählen beispielsweise Bargeld, Bankguthaben, Wertpapiere, Immobilien, Fahrzeuge und Forderungen gegenüber Dritten.
Nicht zur Insolvenzmasse gehören unpfändbare Gegenstände wie notwendiger Hausrat oder Arbeitsmittel. Bei einer Kapitalgesellschaft sind Treuhandvermögen, Fremdvermögen, mitunter Patente usw. nicht pfändbar.
Der Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Insolvenzmasse zu sichern, zu verwalten und im Interesse der Gläubiger bestmöglich zu verwerten. Die Erlöse aus einer Insolvenzmasse haben eine hohe Bedeutung für die Gläubiger.
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