

Die Kapitalertragsteuer ist, laut Definition, in Deutschland eine Form der Quellensteuer, die auf Kapitalerträge wie Dividenden, Zinsen und Gewinne aus Aktienverkäufen erhoben wird. In Deutschland beträgt sie pauschal 25 % und wird durch einen Solidaritätszuschlag von 5,5 % ergänzt, was zu einer Gesamtbelastung von 26,375 % führt. Für Kirchenmitglieder kommt zusätzlich eine Kirchensteuer von 8 bis 9 % hinzu, abhängig vom Bundesland.
Seit 2009 hat die Kapitalertragsteuer abgeltende Wirkung. Daher hat die Kapitalertragsteuer auch die Bedeutung einer Abgeltungssteuer, was bedeutet, dass sie die Steuerpflicht für Kapitalerträge abschließend regelt und diese nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden müssen. In Deutschland existiert eine Günstigerprüfung. Kurz erklärt, kann die Kapitalertragsteuer auf den individuellen Steuersatz sinken, wenn dieser unter 25 % liegt.
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