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JustTRADE Steuern: Infos zur Abgeltungssteuer für Anleger aus Deutschland

Zuletzt aktualisiert am 03.07.2026
Inhaltlich geprüft durch: Christian Habeck

Führt JustTRADE Abgeltungsteuer ab?

Ob aktiver Handel mit Aktien oder nur der ETF-Sparplan. Jeder Anleger muss sich mit dem Thema Kapitalertragssteuern auseinandersetzen. In diesem Artikel gehen wir detailliert darauf ein, wie JustTRADE Steuern abführt und was Anleger berücksichtigen müssen.

Dabei berücksichtigen wir beim Thema “JustTRADE Steuern” die Situation eines Anlegers aus Deutschland.

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine steuerliche Beratung dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Fehlerlosigkeit. Für individuelle steuerliche Fragen und eine ausführliche Beratung sollten Sie sich an einen qualifizierten Steuerberater wenden.

Grundlagen der Besteuerung im Wertpapier-Handel

Die Besteuerung von Kapitalerträgen in Deutschland erfolgt in der Regel durch die Abgeltungssteuer. Diese beträgt 25 % auf Kapitalerträge, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Der effektive Steuersatz liegt somit bei:

  • 26,375 % (ohne Kirchensteuer)
  • 27,82 % (mit 8 % Kirchensteuer)
  • ca. 28 % % (mit 9 % Kirchensteuer)

Es ist wichtig zu beachten, dass JustTRADE Steuern direkt an der Quelle abführt. Das bedeutet, dass das Unternehmen als deutscher Broker die Steuern automatisch einbehält und an das Finanzamt abführt.

Hinweis: Die Kapitalertragssteuer kann auch geringer ausfallen. Dies ist dann der Fall, wenn im Rahmen der Günstigerprüfung über die Steuererklärung der persönliche Einkommensteuersatz niedriger als 25 % ist.

Privater vs. gewerblicher Handel

Grundsätzlich müssen wir auch die Unterscheidung zwischen dem privaten und dem gewerblichen Handel berücksichtigen:

Privater Handel:  Für die meisten Anleger gilt der private Handel. Hierbei fallen Kapitalerträge unter die Abgeltungssteuer.
Gewerblicher Handel: Bei gewerblichem Handel werden Gewinne hingegen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb behandelt und unterliegen dem persönlichen Einkommensteuersatz. Die Einstufung als gewerblicher Händler erfolgt in der Regel nur bei sehr umfangreicher und professioneller Handelstätigkeit oder bei Nutzung einer Kapitalgesellschaft wie einer vermögensverwaltenden GmbH.

Hinweis: Einige Anleger nutzen bei JustTRADE Sparpläne, um sukzessiv Vermögen aufzubauen. Auch bei thesaurierenden ETFs (die Gewinne werden nicht ausgeschüttet), können Steuern im Rahmen der Vorabpauschale anfallen.

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JustTRADE: Steuern berechnen

Als deutscher Broker ist JustTRADE verpflichtet, Steuern automatisch einzubehalten und abzuführen. Dies bedeutet für Anleger Folgendes:

Automatische Steuerabführung:  JustTRADE berechnet und führt die fälligen Steuern auf Kapitalerträge automatisch ab.
Berücksichtigung des Sparerpauschbetrags: Der jährliche Freibetrag von 1.000 EUR (2.000 EUR bei Verheirateten) wird automatisch berücksichtigt, sofern ein entsprechender Freistellungsauftrag erteilt wurde.
Verrechnung von Verlusten: Verluste werden innerhalb desselben Kalenderjahres automatisch mit Gewinnen verrechnet, sofern möglich.

JustTRADE kann Steuern zurückzahlen, wenn spätere Verluste im Laufe des Kalenderjahres gegen Gewinne verrechnet werden. Allerdings können nicht sämtliche Gewinne mit jedwedem Verlust verrechnet werden. Dafür existieren sogenannte Verrechnungstöpfe.

Vermutlich werden die meisten Anleger bei JustTRADE Gebühren im Wertpapierhandel zahlen. Diese Gebühren können nicht auf die Steuerlast angerechnet werden.

Für Trader mit Sitz außerhalb Deutschlands ist die Situation anders: JustTRADE behält keine Steuern für Anleger außerhalb Deutschlands ein; ausgenommen davon sind Quellensteuern.

JustTRADE Steuerbericht: Dokumentation und Nachweise

Obwohl JustTRADE Steuern automatisch abführt, ist es für Anleger wichtig, folgende Dokumente aufzubewahren:

  • Kontoauszüge
  • Jahressteuerbescheinigungen
  • Einzelne Wertpapierabrechnungen

Diese Unterlagen können für die jährliche Steuererklärung oder bei Rückfragen des Finanzamts benötigt werden. In der Steuererklärung müssen Kapitalerträge in der Anlage KAP angegeben werden, auch wenn die Abgeltungssteuer bereits abgeführt wurde.

Dies kann in bestimmten Fällen zu einer Steuererstattung führen, beispielsweise wenn der persönliche Steuersatz unter dem Abgeltungssteuersatz liegt.

Einige Dokumente, wie eine Verlustbegegnung, damit Anleger brokerübergreifend Gewinne und Verluste verrechnen können, sind nicht in der JustTRADE App verfügbar. Dazu müssen Nutzer auf die Website zurückgreifen.

JustTRADE Steuer

▶️ Ein weiterer Vorteil ist, dass JustTRADE die Steuer für Anleger automatisch abführt

Besonderheiten und Fallstricke

Verrechnung von Verlusten

Die Verrechnung von Verlusten unterliegt bestimmten Regeln:

  • Verluste aus Aktienverkäufen können nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden.
  • Verluste aus ETFs können nur mit Gewinnen aus ETFs verrechnet werden, aber mit nicht Aktiengewinnen und vice versa.

Wenn Anleger Wertpapiere von einem Broker zum anderen übertragen, wie bei einem JustTRADE Depotübertrag, ist besondere Vorsicht angebracht. Anleger sollten prüfen, ob die korrekten Anschaffungsdaten ebenfalls übermittel wurden.

Steuerliche Behandlung von Dividenden und Zinsen

Dividenden und Zinsen unterliegen ebenfalls der Abgeltungssteuer. Bei ausländischen Dividenden ist zu beachten:

Quellensteuer:  Viele Länder erheben eine Quellensteuer auf Dividenden. Diese kann in der Regel bis zu einem gewissen Prozentsatz auf die deutsche Steuerschuld angerechnet werden.
Doppelbesteuerungs-Abkommen:  Deutschland hat mit vielen Ländern Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung geschlossen, die die steuerliche Behandlung regeln.

Tipp: Um bei JustTRADE die Quellensteuer für US-Dividenden zu senken, können Anleger das Formular W8-BEN einreichen. Damit reduziert JustTRADE die Steuer von 30 % auf 15 %.

Steuerliche Beratung und Unterstützung

Angesichts der Komplexität des Steuerrechts kann es für viele Anleger sinnvoll sein, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein Steuerberater kann:

  • Die individuelle steuerliche Situation analysieren
  • Optimierungsmöglichkeiten aufzeigen
  • Bei der korrekten Erstellung der Steuererklärung unterstützen

Für Anleger, die ihre Steuererklärung selbst erstellen möchten, gibt es verschiedene Software-Lösungen und Online-Dienste, die den Prozess erleichtern können. Diese Tools bieten oft:

  • Automatische Übernahme von Daten aus Online-Brokern
  • Integrierte Prüfungen auf Plausibilität und Vollständigkeit
  • Hilfestellungen zu steuerlichen Fragen

Zusammenfassung und Fazit

Da JustTRADE Steuern automatisch abführt, ist für Anleger aus Deutschland die Lage relativ unkompliziert. Dennoch sollten Anleger einige wichtige Punkte beachten:

  • Die korrekte Einrichtung des Freistellungsauftrags zur Nutzung des Sparerpauschbetrags.
  • Die sorgfältige Dokumentation aller Handelsaktivitäten und Aufbewahrung relevanter Unterlagen.
  • Die mögliche Anrechnung ausländischer Quellensteuern bei internationalen Investments.
  • Die Prüfung, ob eine Günstigerprüfung in der Steuererklärung sinnvoll ist.

Letztlich sollten steuerliche Überlegungen zwar ein wichtiger Faktor bei Anlageentscheidungen sein, aber nicht der alleinige Treiber. Eine ausgewogene Anlagestrategie, die Risiken, Renditeerwartungen und persönliche Ziele berücksichtigt, bleibt der Schlüssel zum langfristigen Anlageerfolg.

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