

NAGA stellt eine Handelsplattform zur Verfügung, auf der Sie Ihnen Anleger mehr als 1000 Assets zur Verfügung stehen. In der Hauptsache geht es beim Broker im CFDs – also Finanzderivate. Daneben kann auch der physische Aktienhandel abgewickelt werden. Beide Handelsinstrumente lassen sich über das NAGA Demokonto ausprobieren. Hierüber lernen Sie alles Wichtige zum Trading und bereiten sich auf den Handel mit Anlagekapital vor.
Was Sie an dieser Stelle nicht vergessen dürfen: Das Kapitel Trading Steuern. Im virtuellen Handelskonto spielen Steuerabzüge keine Rolle. Handeln Sie mit Guthaben und erzielen Gewinne, werden Kapitalerträge vereinnahmt. Wie Sie als Trader mit den Steuern umgehen, wird durch den Geschäftssitz von NAGA auf Zypern bestimmt.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine steuerliche Beratung dar. Zudem übernehmen wir keine Garantie für die Richtigkeit der hier gegebenen Aussagen. Gesetzliche Regelungen können sich ändern. Für individuelle Fragen zur Steuererklärung wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.
In Deutschland gelten für Kapitalerträge sehr klare Regeln: Broker mit einem Sitz im Inland müssen eine Quellensteuer auf Kapitalerträge abführen. Beim Verkauf einer Aktie realisieren Anleger einen Gewinn, wenn der Kurs bei der Veräußerung über dem Einstandskurs ins Depot liegt.
Auf den Ertrag werden pauschal Abgeltungssteuer zuzüglich der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags erhoben. Wer als Anleger mit Trading Geld verdienen will, muss die Grundlagen des Steuerrechts nach § 43 ff. EStG kennen.
Und dieses verzichtet auf Quellensteuern nach dem deutschen Modell. Daher werden bei NAGA Steuern auch nicht eingezogen.
Mit der Entscheidung, bei NAGA ein Handelskonto einzurichten, fällt das Thema Trading und Steuern komplett in Ihren Verantwortungsbereich. NAGA zieht Steuern vielleicht nicht direkt bei der Ausschüttung von Veräußerungsgewinnen ein. Trotzdem besteht für jeden Anleger eine Steuerpflicht im Wohnsitzland. Daher müssen Sie auch Erträge bei NAGA in die Steuererklärung eintragen.
Was die Versteuerung der Gewinne aus CFDs bei NAGA angeht, denken Sie an zwei Hinweise.
Anleger dürfen einen Verlust aus Kapitalgeschäften mit Gewinnen verrechnen. Das Ganze gilt – da CFDs als Termingeschäft eingestuft sind – aber nur bis zu Beträgen von 20.000 Euro.
Wer den Verrechnungstopf bereits ausgeschöpft hat, darf Verluste auch in das folgende Steuerjahr verschieben. Allerdings nur für die Verrechnung mit Gewinnen aus gleichartigen Kapitalanlagen.
Es kann durchaus passieren, dass unterm Strich Gewinne übrigbleiben, auf welche Sie die Kapitalertragssteuer zahlen. Und im kommenden Jahr müssen Sie als Anleger genau überlegen, ob eine Umschichtung im Depot Steuervorteile berührt.
Ihre Gewinne aus dem CFD Handel erklären Sie gegenüber dem Finanzamt mit der Steuererklärung. Hierzu erfassen Sie die um Verluste bereinigten Gewinne über das Steuerformular KAP. Einzutragen sind die Summen als Erträge aus Kapitalanlagen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterliegen.
Über das Formular werden einmal die Gewinne erfasst – aber auch die Verluste. Diese werden jeweils in getrennte Zeilen eingetragen und mit der elektronischen Steuererklärung (ELSTER) direkt beim zuständigen Finanzamt eingereicht.
Wer sich bei NAGA als Anleger anmeldet, kann nicht darauf hoffen, dass NAGA Steuern automatisch einzieht. Da der Broker seinen Geschäftssitz auf Zypern hat, werden Gewinne aus dem Handel mit CFDs auch nicht direkt besteuert. Für die Anzeige beim Finanzamt sind Sie als Trader zuständig. Dafür gibt es in der Steuererklärung direkt ein Formular (KAP), über welches die Gewinne aus dem Handel erfasst werden.
Da NAGA selbst Steuern nicht einbehält und an das deutsche Finanzamt überweist, müssen die Erträge über die Einkommenssteuer-Erklärung angezeigt werden. Diese wird einmal im Jahr abgegeben.
Als Orderkosten werden bei NAGA Gebühren im CFD Handel nicht provisionsbasiert, sondern über den Spread vereinnahmt. Da dieser in den Gewinnen bzw. Verlusten aufgeht, erfolgt kein eigenständiger Ausweis.
Broker im Inland stellen eine Steuerbescheinigung für die Unterlagen aus. Seitens NAGA besteht diese Pflicht nicht. Alle Transaktionen, Gewinne und Kosten können dem Kontoauszug entnommen werden.
NAGA führt keine Abgeltungssteuer ab, weshalb sich auch die Einrichtung des Freistellungsauftrags erübrigt. Der Broker sieht dazu gar keine Möglichkeit vor.
In der Steuer spielt die Mindesteinzahlung auf das Handelskonto keine Rolle. Es handelt sich hier immer noch um Guthaben des Anlegers, welches dieser für den Handel einsetzt.



Finanzielle Differenzgeschäfte (sog. contracts for difference oder auch CFDs) sind komplexe Instrumente und gehen wegen der Hebelwirkung mit dem hohen Risiko einher, schnell Geld zu verlieren. Der überwiegende Anteil der Privatkundenkonten verliert Geld beim CFD-Handel. Sie sollten überlegen, ob Sie verstehen, wie CFD funktionieren, und ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.