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Smartbroker+ Freistellungsauftrag einrichten, ändern und löschen: So geht’s

Zuletzt aktualisiert am 13.07.2026
Inhaltlich geprüft durch: Ruben Wunderlich

Warum sollte man einen Smartbroker+ Freistellungsauftrag einrichten?

Smartbroker+ will sich mit einem einfachen und transparenten Gebührenmodell von der Konkurrenz abheben. Gleichzeitig bietet der Broker Anlegern einen Zugang zu 30 deutschen und internationalen Börsen. Gründe, sich mit dem Angebot einfach intensiver zu beschäftigen. 

Egal, ob Sie als Anleger mit einem Smartbroker+ Sparplan Vermögen aufbauen oder eher in Aktien investieren – die Frage nach den Steuern stellt sich in jedem Fall. Was ist in diesem Zusammenhang besonders wichtig? Und gibt es vielleicht sogar eine Möglichkeit, 100 Prozent der Erträge ohne Steuerabzug zu vereinnahmen?

Smartbroker+ Freistellungsauftrag – der Faktencheck:

  • Mit dem Freistellungsauftrag Steuerabzug verhindern
  • Kann bis zu einer Höhe von 1.000 Euro eingerichtet werden
  • Smartbroker+ Freistellungsauftrag bei Ehepartnern bis 2.000 Euro
  • Betrag aus dem Pauschbetrag kann verteilt werden
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Wie sieht der Freistellungsauftrag bei Smartbroker+ aus?

Wer als Anleger bei Smartbroker+ Zinsen erwirtschaftet oder aus dem Verkauf von Aktien einen Gewinn erzielt, realisiert einen Kapitalertrag. Und dieser ist im deutschen Steuerrecht steuerbares Einkommen. Letzteres unterliegt der Pflicht zur Zahlung von Steuern. Löhne und Gehälter fallen unter die Lohnsteuer, auf Gewinne aus Wertpapieren erhebt das Finanzamt die Kapitalertragsteuer.

Letztere wird in Deutschland seit einer Reform als Quellensteuer pauschal abgezogen. Sie haben bei Smartbroker+ eine Auszahlung aus Dividenden erhalten? Dann wird direkt beim Zufluss der Erträge pauschal die Abgeltungssteuer einbehalten (welche die Kapitalertragsteuer realisiert). Deren Einzug übernimmt Smartbroker+ allerdings nicht freiwillig, sondern ist dazu verpflichtet.

Neben der Abgeltungssteuer zieht der Broker noch den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer ein. Rund 26 Prozent der Auszahlungen aus den Gewinnen gehen damit direkt an das Finanzamt. Es sei denn, Sie haben den Freistellungsauftrag gegenüber Smartbroker+ erteilt. Warum sollten Sie bei Smartbroker+ den Freistellungsauftrag direkt einrichten?

Es gibt den Sparer-Pauschbetrag. Aktuell auf 1.000 Euro festgelegt, bleiben Kapitalerträge bis zu dieser Summe steuerfrei. Damit Smartbroker+ die Abgeltungssteuer nicht einzieht, muss der Broker natürlich davon zuerst erfahren. Hier tritt der Freistellungsauftrag bei Smartbroker+ auf den Plan. Über diesen teilen Anleger dem Broker mit, bis zu welcher Summe kein Steuerabzug stattfindet.

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So erteilen Sie den Freistellungsauftrag Smartbroker+

Um den Freistellungsauftrag zu erteilen, haben Anleger bis vor einigen Jahren selbst bei Onlinebrokern noch mit Formularen zum Ausdrucken hantiert. Um den Smartbroker+ Freistellungsauftrag ändern oder löschen zu lassen bzw. den Smartbroker+ Freistellungsauftrag einrichten zu können, müssen Trader nur zu ihrem Handy greifen und sich in die App des Brokers anmelden.

Im Profil dann den Reiter zu den Steuerangelegenheiten auswählen und auf „Freistellungsauftrag“ klicken. Jetzt geben Anleger nur noch den Betrag ein – und der Smartbroker+ Freistellungsauftrag ist fertig eingerichtet. Wenige Schritte, die Sie direkt nach dem Smartbroker+ Depotübertrag erledigen.

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Bei Smartbroker+ traden – darauf unbedingt achten

Wer sich für Smartbroker+ entscheidet und Depots noch bei einigen anderen deutschen Neobrokern unterhält, muss beim Freistellungsauftrag genau hinschauen. Hintergrund: Die Partnerbank des Brokers ist die Baader Bank, welche als Banking-Dienstleister auch mit anderen Brokern kooperiert. Wird der Bank ein Freistellungsauftrag eingeräumt, greift dieser für alle Depots – auch, wenn diese eigentlich bei einem anderen Geschäftspartner des Bankinstitutes unterhalten werden.

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💡 Smartbroker bietet Praxistipps zum Freistellungsauftrag

Fazit: Smartbroker+ Depot eröffnen und Freistellungsauftrag einrichten

Sobald Neukunden bei Smartbroker+ ein Wertpapierdepot eröffnen, sollte auch an den Freistellungsauftrag gedacht werden. Dieser erfüllt eine wichtige Aufgabe: Anleger sparen sich damit die Abgeltungssteuer – im Umfang von bis zu 1.000 Euro. Die Einrichtung ist dank der intelligenten Menüführung in der App ohne Hindernisse und ohne Smartbroker+ Gebühren möglich.

Zu beachten ist allerdings, dass der Smartbroker+ Freistellungsauftrag auch die Depots anderer Broker berührt – sofern diese die Baader Bank als ihren Kooperationspartner mit einer Banklizenz ausgewählt haben.

Smartbroker+ Freistellungsauftrag – Häufige Fragen und Antworten

❓ Was passiert, wenn ich den Freistellungsauftrag nicht sofort erteile?

Als Anleger ist es jederzeit möglich, den Freistellungsauftrag bei Smartbroker+ zu erteilen oder zu ändern. Der Ablauf entspricht dabei immer dem Vorgehen, welches wir weiter oben in wenigen Schritten beschrieben haben.

🔄️ Wie oft darf ich den Freistellungsauftrag ändern?

Es ist ohne Weiteres möglich, den Freistellungsauftrag zu ändern. Dazu melden Sie sich einfach in das Depot an. Allerdings haben Sie zu bedenken, dass der Smartbroker+ Freistellungsauftrag nachträglich mit Ablauf des Kalenderjahres nicht mehr einfach rückwirkend angepasst werden kann.

▶️ Darf ich mehrere Freistellungsaufträge erteilen?

Ja, die Anzahl der Freistellungsaufträge bei verschiedenen Brokern oder Banken ist nicht limitiert. Sie müssen lediglich immer darauf achten, mit der kumulierten Summe nicht mehr als 1.000 Euro freizustellen.

💡 Welche Regel gilt bei einem Gemeinschaftsdepot?

In diesem Fall erhöht sich der Betrag für die Anzahl der Depotinhaber. Ehepartner können einen Freistellungsauftrag bis 2.000 Euro erteilen.

❌ Kann ich den Smartbroker+ Freistellungsauftrag löschen lassen?

So einfach, wie sich ein Freistellungsauftrag einrichten lässt, kann er auch wieder gelöscht werden. Die einzelnen Schritte unternehmen Sie einfach in der App nach dem Log-in ins Depot.

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